Wegen eines Betrugs mit gefälschten Rezepten im Wert von mehr als einer halben Million Euro muss eine Apothekerin aus Neu-Ulm drei Jahre ins Gefängnis. Die 53-Jährige hatte in dem Prozess am Augsburger Landgericht zugegeben, dass sie 39 Rezepte hauptsächlich für ein sehr teures Schuppenflechte-Medikament selbst ausgestellt und eine gesetzliche Krankenkasse so geschädigt hatte.
Apothekerin hatte schon einmal betrogen
In die Haftstrafe wird auch ein erst vor wenigen Monaten verkündetes Urteil gegen die Frau eingerechnet. Die Neu-Ulmer Apothekerin hatte verschreibungspflichtige Schmerzmittel illegal verkauft und war vom Amtsgericht deswegen bereits verurteilt worden.
Krankenkassen machen nur Stichproben
Der Vorsitzende Richter, Peter Grünes, sagte bei der Urteilsbegründung am Montag, dass die Frau "zwei Todsünden als Apothekerin" begangen habe: Arzneien ohne Rezept zu verkaufen und das Abrechnungssystem auszunutzen. Wie die Staatsanwaltschaft betonte er, dass die Angeklagte das Vertrauen in die korrekte Arbeit der Apotheker missbraucht habe. Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer gesagt, dass das Gesundheitssystem nicht mehr funktionieren würde, wenn die Kassen alle eingereichten Rezepte überprüfen würden. Es könnten nur Stichproben gemacht werden.
Apothekerin fälschte Blanko-Rezepte ihres Mannes
Für die Rezeptfälschungen hatte die Pharmazeutin etwa zwei Jahre lang Blanko-Rezepte ihres Ehemannes, der Zahnarzt ist, ohne sein Wissen manipuliert. Der Betrug fiel dann bei der Krankenkasse auf, weil Zahnärzte normalerweise keine Spezialmedizin für Hautkrankheiten verschreiben. Zuvor hatte die Kasse bereits rund 517.000 Euro ausbezahlt. "Letztlich war ihr Verhalten dilettantisch", sagte der Richter. Ein Zahnarzt und Schuppenflechte passe nicht zusammen.
Angeklagte war geständig und verkauft Apotheke
Das Gericht hielt der Angeklagten zugute, dass sie früh im Ermittlungsverfahren ein Geständnis abgelegt hatte. Außerdem bemühe sie sich, den Schaden wiedergutzumachen. Etwa die Hälfte ist bereits bezahlt. Die andere Hälfte soll durch den Verkauf der Apotheke der Frau wieder reinkommen. Die 53-Jährige gab kürzlich selbst ihre Approbation, die Zulassung als Apothekerin, zurück. Ein mögliches Berufsverbot spielte deswegen in dem Prozess keine Rolle.
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Revision gegen Urteil ist möglich
Das Urteil ist bislang noch nicht rechtskräftig. Die Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg, die zentrale bayerische Ermittlungsbehörde für Betrug im Gesundheitswesen, wollte sich eine mögliche Revision noch offenhalten. Die Staatsanwältin hatte viereinhalb Jahre Gefängnis verlangt, die Verteidiger eine halb so lange Strafe.
Material von dpa
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