Blaulicht auf Polizeiauto
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Friso Gentsch

Gut fünf Monate nach einem Verkehrsunfall mit einem getöteten Achtjährigen in Parkstein ist jetzt ein Strafbefehl erlassen worden.

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Achtjähriger überfahren: Strafbefehl für Schulbusfahrer

Bei einem Schulbusunfall ist im vergangenen März in Parkstein ein Achtjähriger ums Leben gekommen. Der Busfahrer hat jetzt einen Strafbefehl wegen fahrlässiger Tötung erhalten.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Im Frühjahr dieses Jahres hat ein Schulbus in Parkstein im Kreis Neustadt an der Waldnaab einen achtjährigen Jungen, der mit dem Fahrrad unterwegs war, erfasst und getötet. Jetzt hat das Amtsgericht Weiden einen Strafbefehl gegen den Busfahrer erlassen.

War der Busfahrer mit 30 km/h zu schnell?

Der folgenschwere Unfall hatte sich Anfang März ereignet. In dem Strafbefehl wird dem 59-jährigen Busfahrer vorgeworfen, dass er sich, obwohl er die Kreuzung nicht voll einsehen konnte, mit einer Geschwindigkeit von etwa 30 Stundenkilometern genähert hätte. Durch diese Geschwindigkeit, so der Vorwurf, habe er den heranfahrenden Jungen nicht wahrnehmen können. Dieser hätte sich zu diesem Zeitpunkt aber schon im Blickfeld des Fahrers befunden.

Vorwurf fahrlässige Tötung

Wie Florian Bauer, der stellvertretende Sprecher des Landgerichts Weiden, erläuterte, wird dem Busfahrer fahrlässige Tötung vorgeworfen. Deshalb hat das Amtsgericht Weiden gegen ihn jetzt einen Strafbefehl erlassen. Das Strafmaß liegt bei 130 Tagessätzen sowie einem Fahrverbot von vier Monaten. Der Busfahrer kann dagegen aber noch Einspruch einlegen. Dann würde der Fall vor dem Amtsgericht landen.

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