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Rückführungseinrichtungen

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Abschiebung statt Recht auf Bildung in Bayern?

Das unzureichende Schulangebot längst integrierter Schulkinder in den Rückführzentren Bamberg und Manching sorgte bereits 2016 für reichlich Wirbel. Bis heute hat sich die Lage der betroffenen Kinder nicht bedeutend verbessert. Von Michael Olmer

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

In den Rückführungszentren gibt es nur Übergangsklassen für Neuankömmlinge ohne Deutschkenntnisse. Der Deutsche Anwaltverein sieht darin eine zweckwidrige Umdeutung des bestehenden Asylgesetzes.

Für das Bayerische Kultusministerium scheint die Lage klar. Vom Grundsatz her, lässt sein Sprecher auf Anfrage des BR mitteilen, gelten in Bayern für alle Schulpflichtigen dieselben Gesetze. Allerdings müssen Kinder und Jugendliche, die mit ihren Eltern aus einem sicheren Herkunftsstaat nach Deutschland eingereist sind, in einer der beiden sogenannten besonderen Aufnahmeeinrichtungen, also Manching oder in Bamberg wohnen. So auch die elfjährige Matilda. Sie hatte ein Übertrittszeugnis für eine bayerische Realschule, sollte aber im Zentrum Manching eine Übergangsklasse für Neuankömmlinge besuchen.

"Die haben gesagt, die Balkankinder dürfen nicht in die normale Schule, Mein Bruder und ich kannten die Sprache schon, aber die wollten die Zeugnisse gar nicht sehen." Matilda, 11-jährige Albanerin

Beschleunigte Abschiebepraxis statt Schulbildung

Nach langen Kämpfen durfte Matilda in die Realschule, da war das halbe Schuljahr schon vorüber. Es folgten mehrere Abschiebeversuche der Familie, kurz nach Schuljahresende die Abschiebung ohne den Vater. Eine beschleunigte Praxis, die mit der Gesetzeslage nicht vereinbar ist, meint der Asylrechtler Wolfram Steckbeck vom Deutschen Anwaltverein. Entgegen dieser orientierten sich die Behörden regelmäßig nicht danach, wie lange Kinder im Land sind, ob sich Eltern längst im Rechtsmittelverfahren befinden, ob Duldungsgründe der Familien bestehen.  

"Es ist sicherlich Abschreckung, der Wunsch, den Familien hier den Aufenthalt so unangenehm wie möglich zu machen. Das darf aber nicht zu Lasten der Kinder gehen." Wolfram Steckbeck, Asylrechtler

Bildungsmöglichkeiten gewahrt?

Dem BR liegt ein Schreiben vor, mit dem sich die Regierung von Oberfranken im November 2015 an die Schulverantwortlichen der ganzen Region richtete. Die sogenannten "Umverteilungen" nach Bamberg, liest man darin, hätten keine Konsequenzen für den Bildungsweg der bereits integrierten Schulkinder, die in anderen Gemeinden längst eine Regelklasse besuchten. Denn in der Rückführungseinrichtung würden die Bildungsmöglichkeiten für Kinder gewahrt. Die inzwischen abgeschobene 14-jährige Quendresa lebte ein Jahr lang in der Unterkunft in Bamberg. Zuvor befand sich ihre aus dem Kosovo geflüchtete Familie im Würzburger Landkreis:   

"Erst gab es eine normale Schule und wir haben alles gut gelernt. Dann sind wir dorthin gekommen, und ich habe mein Deutsch vergessen." Quendresa, 14-jährige Kosovo-Albanerin

Fälle wie diese darf es nicht geben. Denn bei Kindern, die sich bereits für eine deutschsprachige Regelklasse in Bayern qualifiziert haben, ist der pädagogische Nutzen einer Übergangsklasse verfehlt. Bei diesen Kindern den gesetzlichen Rahmen des beschleunigten Asylverfahrens in einer besonderen Aufnahmeeinrichtung anzuwenden, scheint vielmehr Unrecht.