Das Landgericht Weiden hat eine 50-Jährige aus Weiden, ihren Ehemann und ihren Sohn jeweils zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, weil sie mehr als 16.000 Anleger aus ganz Deutschland betrogen haben. Die Frau muss wegen gewerbsmäßigen Betrugs für fünf Jahre und zehn Monate hinter Gitter, ihr Ehemann (55) bekam eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sieben Monaten und der Sohn der Frau (31) eine Haftstrafe von vier Jahren.
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Mit vermeintlichen staatlichen Förderungen gelockt
Das Gericht sieht es als erwiesen, dass die drei Verurteilten wirtschaftlich Schwache und Unbeholfene dazu verleitet haben, online einer Genossenschaft beizutreten. Dabei sei mit staatlichen Förderungen gelockt worden, die es schnell und kostenfrei gebe. Tatsächlich traten die Anleger der Weidener Wohnungsbaugenossenschaft bei, indem sie Daten in eine Online-Maske eingetragen haben. Der Beitritt war allerdings unwirksam, denn dafür hätte es eine Unterschrift der Anleger in Papierform oder aber eine qualifizierte Unterschrift geben müssen. Diese fehlte in 16.300 Fällen. Dennoch forderten die drei Angeklagten die Arbeitgeber der Anleger dazu auf, vermögenswirksame Leistungen an die Genossenschaft abzuführen. Schriftlich behaupteten sie gegenüber den Arbeitgebern, ihre Mitarbeiter seien wirksam der Genossenschaft beigetreten. Dass das falsch sei, sei den Angeklagten bewusst gewesen. So flossen insgesamt knapp 6,8 Millionen Euro auf die Konten der Genossenschaft.
"Schwelle zum Betrug vielfach und eindeutig überschritten"
Dazu wurden umfangreiche Gebühren fällig, von denen die Angeklagten "auch gut gelebt hätten", so formulierte es der Vorsitzende Richter heute in der Urteilsbegründung. Das Geschäftsmodell habe von vornherein seine betrügerischen Seiten gehabt. Zwar habe die Genossenschaft gerne "feigenblattmäßig" Immobilien angeschafft, die aber sollten komplett fremdfinanziert werden. Innerhalb von vier Jahren erwarb die Genossenschaft lediglich eine Wohnung in Weiden. Die drei Angeklagten hätten die Schwelle zum Betrug vielfach und eindeutig überschritten, befand das Landgericht Weiden. Die Richter beschreiben die 50-Jährige als "Kopf und Mastermind der Genossenschaft", sie war Vorständin und lenkte die Geschicke. Außerdem stand sie während der Gründung und der ersten Zeit der Genossenschaft noch unter laufender, einschlägiger Bewährung.
Ihr Ehemann rechnete mit den Vertriebspartnern Provisionen ab und der Sohn der Frau kümmerte sich um die EDV in der Genossenschaft. Allen dreien halten die Richter ihre Geständnisse zugute - genauso ihre Schuldeinsicht und Reue, die sie vor Gericht zeigten. Außerdem habe sich der Sohn des Ehepaares im Grundschulalter durch die lange Untersuchungshaft von den Eltern entfremdet.
Außergewöhnlich hoher Gesamtschaden und Vielzahl Geschädigter
Demgegenüber stehe eine Vielzahl an Geschädigten und ein außergewöhnlich hoher Gesamtschaden von knapp 6,8 Millionen Euro. Vor allem hätten sich die drei an wirtschaftlich Schwachen und Unbeholfenen bereichert, die in Gelddingen unerfahren seien und nicht so genau hinschauten. Neben den Haftstrafen müssen die Angeklagten für das eingenommene Geld durch ihre Taten einen Wertersatz leisten. Das Gericht setzte heute für das Ehepaar die Summe auf 5,1 Millionen Euro fest und für den 31-Jährigen auf knapp 322.000 Euro.
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