Symbolbild: Häuser in einer Innenstadt
Bildrechte: picture alliance / photothek | Thomas Trutschel

Symbolbild: Mietswohnungen

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Mehr Mieterschutz: Umwandlung von Mietwohnungen wird schwieriger

Zum 1. Juni tritt in 50 bayerischen Kommunen eine neue Regelung zum Mieterschutz in Kraft. Große Mietshäuser dürfen nicht mehr ohne Weiteres in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Münchens OB Reiter geht die Regelung nicht weit genug.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Eigentümer von Mietshäusern mit mindestens elf Wohnungen benötigen künftig eine Genehmigung, wenn sie einzelne oder alle Wohnungen verkaufen wollen – und diese Wohnungen somit in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. Diese neue Regelung zum Mieterschutz tritt zum 1. Juni in 50 bayerischen Kommunen in Kraft.

Bauaufsichtsbehörde zuständig für Anträge auf Umwandlung

Das Recht, Eigenbedarf anzumelden, sei von der Neuregelung nicht berührt, sagte ein Sprecher des bayerischen Bauministeriums auf Anfrage. Anträge für eine derartige Umwandlung müssen ab sofort an die zuständige Bauaufsichtsbehörde gestellt werden.

Der Freistaat Bayern hatte ein Gutachten in Auftrag gegeben, um zu ermitteln, in welchen Kommunen künftig ein solches Umwandlungsverbot gelten soll. Betroffen sind demnach auch eine Reihe oberbayerischer Städte, darunter die Landeshauptstadt München, Ingolstadt, Rosenheim, Dachau und Stephanskirchen.

Münchens OB Reiter: Regelung geht nicht weit genug

Während Bayerns Bauminister Christian Bernreiter (CSU) die Neuregelung als "pragmatischen Interessensausgleich zwischen Mieterinnen und Mietern sowie privaten Eigentümern" lobt, geht Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) die Regelung nicht weit genug: "Ich hätte mir eine schärfere Regelung gewünscht, nach der eine Umwandlung bereits ab vier Wohneinheiten in einem Gebäude hätte genehmigt werden müssen", so Reiter in der Rathaus Umschau der Stadt München.

Die aktuelle Neuregelung betrifft vor allem Großvermieter, also etwa Wohnbaugesellschaften. Die Genehmigungspflicht gilt außerdem nur bis Ende 2025, danach läuft die Regelung wieder aus.

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