Ein neugeborenes Baby liegt nach der Geburt auf der Brust seine Mutter.
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Die Kliniken können selbst entscheiden, welche Besuchsmöglichkeiten sie bei Geburten zulassen.

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Trotz Corona-Pandemie: Väter können bei Geburt dabei sein

Derzeit gilt: Patienten in Krankenhäusern dürfen nicht besucht werden. Bei Geburten lässt die Staatsregierung aber Ausnahmen zu. Die Entscheidung trifft letztlich jedoch das Krankenhaus vor Ort. Ein #Faktenfuchs.

Während der Corona-Pandemie gelten Ausgangsbeschränkungen. Besuche in Krankenhäusern sind derzeit mit Einschränkungen untersagt. Eine BR24-Leserin, die ein Kind erwartet, hat uns um Klärung der Regeln gebeten. "Der werdende Vater darf mit der Mutter zur Geburt in den Kreißsaal", schrieb uns die Leserin. Auf die Station müssten Mutter und Neugeborenes dann allerdings alleine. Stimmt das?

  • Dieser Artikel stammt aus 2020. Alle aktuellen #Faktenfuchs-Artikel finden Sie hier

Hausrecht der Klinik vor Ort

Um Patienten und auch das Klinikpersonal vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, gilt derzeit ein generelles Besuchsverbot in Bayerns Krankenhäusern. Grundlage ist hierfür die Verordnung vom 24. März.

Weil aber die Geburt eines Kindes ein außergewöhnliches Ereignis sei, hat das bayerische Gesundheitsministerium hier eine Ausnahme geschaffen. Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml erklärte, "dass bei der Geburt von Kindern deren Väter und engste Angehörige trotz der Coronavirus-Schutzmaßnahmen in Krankenhäusern die Mutter besuchen können". Die ist allerdings noch keine Erlaubnis für den konkreten Einzelfall. Denn das letzte Wort haben die Kliniken selbst.

"Die Krankenhäuser haben das Hausrecht vor Ort und legen selbst fest, welche Besuchsregelungen aus infektionshygienischer Sicht gelten sollen", erläutert eine Sprecherin des bayerischen Gesundheitsministeriums gegenüber BR24. "Sie können auch weitergehende Besuchsverbote aussprechen, wenn es die Gegebenheiten vor Ort besonders zum Schutz des Personals erfordern."

Begleitung bei der Geburt, kein Besuch am Wochenbett

In der Frauenklinik Taxisstraße des Rotkreuzklinikums in München gilt zum Beispiel, dass der Vater während der Geburt im Kreißsaal dabei sein kann. Dafür muss er Schutzkleidung tragen und darf während der Geburt insgesamt zwei Stunden anwesend sein. Der Vater muss den Kreißsaal danach wieder verlassen. Dies gelte auch für den Aufwachraum nach einem Kaiserschnitt, wie Krankenhausdirektorin Tanja Groh erklärt. Am Wochenbett sind keine Besuche erlaubt - weder von nahen Verwandten noch vom Vater. Die Frauenklinik des Rotkreuzklinikums ist nach eigener Aussage die größte Geburtsklinik Bayerns. "Darum gibt es auch sehr strenge Regeln, da wir bis zu 54 Betten in der Geburtshilfe zur Verfügung stellen und damit verbunden die Gefahr der Infektion auf der Wochenbettstation sehr hoch sein würde", erläutert Groh auf Anfrage von BR24.

Väter dürfen unter anderem auch in folgenden Kliniken bei der Geburt dabei sein, müssen das Krankenhaus aber danach verlassen und können nicht am Wochenbett zu Besuch kommen: Klinikum Nürnberg, Klinikum Passau, Universitätsklinikum München, Universitätsklinik Augsburg. Im Klinikum Fichtelgebirge war vorübergehend sogar die Begleitung während der Geburt untersagt, seit 7. April ist sie wieder möglich.

Fazit:

Die bayerische Verordnung vom 24. März zu Ausgangsbeschränkungen während der Corona-Pandemie sieht ein Besuchsverbot in Kliniken vor. Für Geburten sind Ausnahmen von der Staatsregierung vorgesehen. Letztlich entscheiden aber die Kliniken selber, welche Besuchsmöglichkeiten sie bei Geburten unter den Gegebenheiten ihrer Häuser verantworten können und zulassen. Stichprobenartige Nachfragen in Bayern haben ergeben, dass viele Kliniken die Anwesenheit des Vaters während der Geburt unter Hygieneauflagen erlauben, Besuche am Wochenbett aber nicht. Ausnahmen vom Besuchsverbot gibt es auch für Palliativstationen und Hospize.

Unter Verwendung von dpa-Material

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