Ein offener Kühlschrank mit Energielabel
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Ab 1. März gilt für bestimmte Elektrogeräte EU-weit ein neues Energielabel.

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Elektrogeräte: Mehr Orientierung durch das neue Energielabel?

Ab 1. März gilt für bestimmte Elektrogeräte EU-weit ein neues Energielabel. Es soll den Energieverbrauch der Geräte klarer darstellen und so dem Verbraucher eine bessere Orientierung beim Kauf bieten. Was Sie zu den Neuerungen wissen sollten.

Elektrogeräte wie zum Beispiel Waschmaschinen, Trockner oder Fernseher sind mit einem sogenannten Energielabel versehen, das die Energieeffizienz und Produkteigenschaften wie Lautstärke, Strom- oder Wasserverbrauch ausweist. Eine klare Entscheidungshilfe beim Kauf, denn effiziente Geräte können im Gebrauch eine Menge Geld einsparen - bis zu mehreren hundert Euro pro Jahr, so das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Bisher sehen die meisten Elektrogeräte auf den ersten Blick ziemlich sparsam aus. Am sparsamsten gilt die A-Klasse - hier wiederum haben die Geräte A +++ die Nase vorn.

Das Energielabel ist nicht mehr aussagekräftig

Und das ist das Problem: Das Label ist nicht mehr wirklich aussagekräftig. Denn in den vergangenen Jahren hat es viele Effizienzverbesserungen gegeben, sodass bei einigen Produktgruppen alle Geräte in den obersten Effizienzklassen rangieren - und so keine große Entscheidungshilfe mehr bieten. Die EU hat deshalb entschieden, das Energielabel zu überarbeiten und ihm so wieder zu mehr Aussagekraft zu verhelfen. Deshalb werden zunächst Kühl- und Gefriergeräte, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner und elektronische Displays inkl. Fernsehgeräte künftig mit einem neuen EU-Energielabel versehen. Weitere Produkte werden nach und nach folgen.

Was ändert sich am neuen EU-Energielabel?

Ab dem 1. März wird es dann keine Pluskategorien mehr geben. Was bleibt ist die Farbskala von Dunkelgrün für "sehr gut" bis Rot für "sehr schlecht". Die Bewertungskategorien reichen zukünftig allerdings von A bis G.

Elektrogräte zunächst maximal Energieeffizienzklasse "B"

Die Produkte sollen wieder über die gesamte Skala verteilt werden und zunächst maximal der Klasse "B" zugewiesen werden, um für die Gerätehersteller Anreize zu energieeffizienten Innovationen zu schaffen.

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Ab 1. März gilt für bestimmte Elektrogeräte ein neues Energielabel.

Mit einem QR-Code zu mehr Informationen

Neu ist auch der rechts oben auf dem Label angebrachte QR-Code. Mit ihm gelangt der Verbraucher zu einer ab 1. März onlinegestellten Datenbank der "European product database for energy labelling" (EPREL). Auf der Webseite müssen alle mit dem neuen Energielabel versehenen Elektrogeräte mit ihren technischen Daten registriert sein. Der Verbraucher kann so auf wichtige Zusatzinformationen zugreifen und verschiedene Geräte miteinander vergleichen.

Was ändert sich mit dem neuen EU-Energielabel konkret?

Was künftig auf dem EU-Energielabel angegeben ist und was das für den Verbrauch der Geräte konkret bedeutet, hat unter anderem die "Stiftung Warentest" zusammengestellt.

Waschmaschinen: Anstatt des Jahresverbrauchs - wie auf dem alten Label - wird bei der neuen Kennzeichnung der Strom- und Wasserverbrauch von 100 Waschgängen angegeben. Auf dem neuen Label werden auch Programmdauer und Waschmenge angegeben. So lohnt es sich für die Hersteller künftig weniger als bisher, die Energiebilanz durch eine längere Laufzeit des Waschprogramms zu schönen.

Neu eingeführt werden Schallemissionsklassen: Maschinen, die leiser schleudern als 73 Dezibel, bekommen ein "A", Lärm ab 81 Dezibel wird mit einem "D" bewertet. Bei den Schallemissionen gibt das neue Label allerdings nur noch den Spitzenwert beim Schleudern und nicht mehr, wie bisher, beim Waschen an.

Geschirrspüler: Auch hier wird beim neuen Label der Strom- und Wasserverbrauch von 100 Spülgängen angegeben und Schallemissionsklassen eingeführt. Neu ist die Angabe der Programmdauer, dafür fehlt die Trocknungsleistung.

Kühlgeräte: Gemessen wird das Volumen des Kühl- und Tiefkühlteils neuerdings ohne Schubladen oder Zwischenböden. Entscheidend für die Bewertung ist auch, ob ein Gerät ein Tiefkühlfach hat oder nicht. Sogar der Reparaturaufwand spielt für die Bewertung eine Rolle.

Und auch für Kühlgeräte gibt es beim neuen Label Schallemissionsklassen. Sie reicht von A für unter 30 Dezibel bis D für 42 Dezibel und darüber.

Fernseher: Ausgewiesen wird der Stromverbrauch für 1.000 Stunden und nicht mehr ein angenommener Jahresverbrauch. Neben dem Normalbetrieb wird jetzt auch der Verbrauch im HDR-Modus (High Dynamic Range) angegeben.

Was ist positiv, was negativ am neuen Energielabel?

Das Energielabel ist bei der Angabe des Energieverbrauchs der Elektrogeräte konkreter. Es weist nicht mehr nur einen geschätzten Jahresverbrauch aus, sondern 100 Wasch- oder Spülgänge, 1.000 Stunden Inbetriebnahme. Das ist für den Verbraucher klarer. Auch der neue QR-Code ist für den Verbraucher ein Gewinn: Er kann sich besser über die Geräte informieren, kann sie miteinander vergleichen.

Negativ ist allerdings, dass die Angabe des Energieverbrauchs einer Wasch- oder Spülmaschine im Energiesparmodus auch beim neuen Energielabel ausreicht. So muss der Verbrauch bei den anderen, weniger energiesparenden Programmen, nicht angegeben werden. Auch ist die Messung des Kühlschrankvolumens laut Verbraucherschützern ohne Einbauten wie Schub- und Zwischenfächer wenig "lebensnah", bemängelt zum Beispiel die Stiftung Warentest. Schließlich stapelt keiner seine Lebensmittel im Kühlschrank vom Boden bis zur Decke. Kritisiert wird unter anderem vom Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) auch, dass erst wenige Elektrogeräte mit dem neuen Label ausgezeichnet werden müssen.

Für welche Elektrogeräte gilt das neue EU-Energielabel und ab wann?

Geschirrspüler, Waschmaschinen, elektronische Displays inklusive Fernseher und Kühlgeräte wie Kühlschränke und Gefriergeräte müssen ab dem 1. März mit dem neuen Label gekennzeichnet werden. Es gilt eine Übergangsfrist von 14 Werktagen, innerhalb der der Händler das Label auf dem Gerät physisch angebracht und auch im Internet damit ausgezeichnet haben muss. Eine Ausnahme gilt für Auslaufmodelle. Sie dürfen das alte Etikett behalten, müssen aber bis 30. November 2021 verkauft sein.

Für Glühlampen und andere Lichtquellen soll das neue Label erst ab 1. September gelten. Für andere Elektrogeräte wie Boiler und Heizgeräte ist die Pflicht zur neuen Kennzeichnung laut des "Bureau Européen des Unions de Consommateurs" (BEUC), einem Zusammenschluss unabhängiger Verbraucherorganisationen in der Europäischen Union, erst für 2025 vorgesehen.

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