Weinflaschen (Symbolbild)
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Bisher wurde Wein als Genussmittel betrachtet: Zusatzstoffe und Nährwerte mussten nicht angegeben werden. Das ändert sich jetzt.

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Was ist drin im Wein? EU-Kennzeichnungspflicht gilt

Wein wurde bislang von der EU als Genussmittel betrachtet: Zusatzstoffe und Nährwerte mussten nicht angegeben werden. Das ändert sich jetzt: Wein unterliegt – wie Lebensmittel generell – der Kennzeichnungspflicht.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Mainfranken am .

Mit dem heutigen Tag (08.12.23) ist in der Europäischen Union (EU) eine Kennzeichnungs-Pflicht für Wein in Kraft getreten. Wie bei anderen Lebensmitteln auch, müssen jetzt beim Wein ebenfalls Zusatzstoffe, Allergene und Nährwerte wie der Zuckergehalt angegeben werden.

Kennzeichnung gilt für Jahrgang 2024

Doch zunächst werden die Verbraucher davon nicht viel mitbekommen. Denn alle Weine des Jahrgangs 2023 wurden vor dem heutigen Stichtag produziert. Damit unterliegen sie noch nicht der Kennzeichnungspflicht, auch wenn diese Weine erst in den nächsten Wochen und Monaten in Flaschen gefüllt werden. Bei Sekt und Secco ist das anders: Wenn der Grundwein zum Beispiel durch die traditionelle Flaschengärung erst zum Sekt wird, muss dieser bereits gekennzeichnet werden. Auch Eiswein, der nach dem 8. Dezember gelesen würde, wäre demnach der erste Wein, der der Kennzeichnungspflicht unterliegt. Spätestens mit dem Jahrgang 2024 greift die Kennzeichnungspflicht dann für alle Weine.

Zusatzstoffe, Allergene und Nährwerte

Wie Steffen Seifert vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Würzburg erklärt, müssen zukünftig alle Zusatzstoffe im Wein gekennzeichnet werden, zudem auch die sogenannten Verarbeitungshilfsstoffe. So wird etwa das Polysaccharid Carboxymethylcellulose verwendet, um das Wachstum von Weinstein zu verhindern. Ascorbinsäure, also Vitamin C, verhindert Fehltöne im Wein. Die Angabe `Enthält Sulfite` findet sich schon jetzt auf den Flaschenetiketten. Sulfite sind Schwefelsalze, sie gehören zu den Allergenen und stabilisieren den Wein.

Bei den Nährwerten geht es in erster Line um Zucker, der dem Wein während der Gärung zugegeben wird, um etwas höhere Alkoholwerte zu erreichen. Diese sogenannte Zuckeranreicherung ist erlaubt.

Kennzeichnung auf dem Etikett oder QR-Code

Die Weingüter können selbst entscheiden, wie sie die Kennzeichnungspflicht umsetzen wollen - entweder mit einer Liste auf dem Rückenetikett der Flaschen oder mit einem QR-Code, der mit dem Smartphone gescannt werden kann.

Die meisten Weingüter würden sich wohl für den QR-Code entscheiden, weil damit alle Angaben zu Inhaltstoffen und Nährwerten in bis zu 20 Sprachen dargestellt werden könnten, sagt Cornelius Lauter, geschäftsführender Vorstand der Winzergemeinschaft Franken (GWF). Für Weingüter, die Weine in europäische Länder exportieren, sei dies besonders wichtig. Die GWF mit Sitz in Repperndorf bei Kitzingen ist mit 13 Millionen Flaschen Wein und Sekt pro Jahr Bayerns größter Weinerzeuger. Nach Angaben von Lauter werden schon im Januar und Februar die ersten GWF-Weine des Jahrgangs 2023 mit dem neuen QR-Code im Regal stehen, weil einige Lebensmittel-Discounter die Umsetzung der Kennzeichnungspflicht für Wein schon jetzt fordern.

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