Der Mindestlohn steigt auf die endgültigen zwölf Euro.
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Der Mindestlohn steigt auf zwölf Euro.

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Das bringt der Oktober: Mindestlohn und neue Corona-Regeln

Neue Regeln bei Corona, Bafög und Gasheizungen. Einige betreffen alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Außerdem gibt es für viele Arbeitnehmer mehr Geld. Die Änderungen zum neuen Monat im Überblick.

Über dieses Thema berichtet: Das Verbrauchermagazin am .

Jetzt, wo der Herbst da ist, richtet sich ein Großteil der Aufmerksamkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern auf die Energiefrage. Wird es genügend geben? Wie können die Energiekosten gestemmt werden? Und wie funktioniert das mit der Gaspreisbremse?

Der neue Monat hält so einiges bereit, was unabhängig von der kühlen Jahreszeit Auswirkungen auf den Alltag haben wird: Der Mindestlohn wird auf zwölf Euro angehoben, damit steigen auch die Verdienstgrenzen für Mini- und Midi-Jobs. Außerdem wird ein Heizungscheck für Wohneigentümer verpflichtend und die neuen Corona-Regeln treten in Kraft. Die einzelnen Veränderungen hat BR24 zusammengestellt.

Der Mindestlohn steigt auf zwölf Euro

Eines der Haupt-Wahlkampfversprechen von SPD und Grünen war es, den Mindestlohn auf zwölf Euro pro Stunde anzuheben. Und jetzt, zum 1. Oktober, gilt: Jede abhängig beschäftigte Person hat in Deutschland Anspruch auf zwölf Euro brutto Stundenlohn.

Seit dem 1. Juli 2022 betrug der Mindestlohn 10,45 Euro, das bedeutet eine ziemlich kurzfristige Lohnsteigerung für Beschäftigte zum Mindestlohn von fast 13 Prozent. Laut dem ifo-Institut in München zahlten zum Ende September gut 30 Prozent der Unternehmen in Deutschland zumindest teilweise weniger als zwölf Euro pro Stunde, vor allem im Osten Deutschlands.

Fast 60 Prozent dieser Betriebe wollen jetzt wegen der Änderung auch ihre (Verkaufs-)Preise anheben. Besonders betroffen dürften die Gastronomie und der Lebensmittel-Einzelhandel sein. Ausgenommen von der Mindestlohn-Regelung sind übrigens Pflichtpraktikanten, Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung, Auszubildende, ehrenamtlich tätige Mitarbeiter, Langzeitarbeitslose, Freiberufler und Selbstständige.

Verdienstgrenzen für Mini- und Midijobs steigen

Weil der Mindestlohn steigt, steigen auch die Verdienstgrenzen für Mini- und Midijobs. Aus der bisher sogenannten "450-Euro-Basis" wird ab Oktober die "520-Euro-Basis". Wer also zum Mindestlohn in einem Minijob arbeitet, darf monatlich maximal 43,33 Stunden arbeiten. Falls mehr Stundenlohn gezahlt wird, sind es natürlich weniger Monats-Arbeitsstunden.

Ähnliches gilt bei den sogenannten Midijobs. Also Jobs, die dann mit bis zu 1.600 Euro entlohnt werden - bisher waren es maximal 1.300 Euro pro Monat. Mit der Erhöhung werden auch die Beitragslasten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verändert – tendenziell zu Gunsten der Arbeitnehmer.

Neue Corona-Regelungen der Bundesregierung treten in Kraft

Mit dem 1. Oktober gelten die neuen Corona-Regelungen des Bundes. Dazu gehört vor allem, dass in Fernzügen, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und Arztpraxen (und allen anderen "ambulanten medizinischen Einrichtungen") eine FFP2-Maske getragen werden soll. In Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ist zudem ein negativer Corona-Test notwendig.

  • Welche Regeln in Bayern gelten, können Sie hier nachlesen.

Mit den Regelungen ändert sich für etwa 12 Millionen Bürgerinnen und Bürger auch der Impfstatus. Als "vollständig geimpft" gilt dann nur noch, wer drei Impfdosen bekommen hat, oder zweimal geimpft ist und schon mit dem Corona-Virus infiziert war.

Heizungscheck für Immobilienbesitzer wird verpflichtend

Möglichst alle Eigentümer und Eigentümerinnen sollen im Zeitraum vom 1. Oktober bis in zwei Jahren einen Heizungscheck von Gasheizungen vornehmen. Dazu wird unter anderem die Überprüfung der Heizungspumpe gehören und dass die Rohrleitungen isoliert werden. Außerdem erhalten die Dienstleister erstmals eine Pauschale für die Beratung zu Energiespar-Maßnahmen und damit auch zum Umweltschutz.

Zusätzlich müssen laut Bundeswirtschafts-Ministerium alle Eigentümer von Gebäuden mit zentraler Wärmeversorgung – also in der Regel Mehrfamilienhäuser – einen hydraulischen Abgleich machen, sofern sie das nicht schon in den letzten Jahren getan haben. Dafür soll der Eigentümer die Kosten tragen. Bei Gebäuden ab 1.000 Quadratmetern Heizfläche müssen auch Unternehmen und die öffentliche Hand Heizungsanlagen einem hydraulischen Abgleich unterziehen.

Die BAföG-Reform greift für Erstsemester

Mit dem Beginn des neuen Studienjahres beginnt für viele Erstsemester-Studierende der Ritt durch Studentenwerk und Behörden, auf der Jagd nach dem BAföG – der Berufsausbildungs-Förderung. Hier sind die Höchstsätze, unter anderem mit dem Wohnzuschlag, gestiegen, und zwar um 8,47 Prozent auf 934 Euro.

Außerdem wurden die Freibetragsgrenzen erweitert, Altersgrenzen ausgeweitet und die Antragstellung erleichtert. Mehr Informationen und Beratung gibt es hier oder beim jeweiligen Studierendenwerk. Aber Achtung: Gerade zu Semesterbeginn kann es wegen der hohen Nachfrage bis zu einigen Monaten dauern, ehe die erste BAföG-Zahlung auf dem Konto landet.

Außerdem wichtig im Oktober:

  • Bei der Deutschen Bahn wird am 12.10. der Winterfahrplan bekanntgegeben. Dann können endlich auch Reisen ab dem 11.12. gebucht werden - also auch über Weihnachten.
  • Ab 24.10. wird die Messenger-App WhatsApp nicht mehr auf iPhones mit IOS 10 und 11 unterstützt.
  • Am 25.10. wird es gegen 11 Uhr mittags eine partielle Sonnenfinsternis geben. Nicht vergessen: Augen schützen.
  • Am 31.10. endet die Frist für die Grundsteuererklärung.

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