Die knapp 100.000 Beschäftigten der Diakonie Bayern erhalten im kommenden Jahr einen Inflationsausgleich von 3.000 Euro. Ab dem 1. Dezember 2024 steigen Löhne und Gehälter um 5,5 Prozent, für manche ergeben sich damit abhängig von der Gehaltsgruppe Steigerungen von bis zu 11 Prozent, so die Arbeitsrechtliche Kommission (ARK) für Löhne und Gehälter der Beschäftigten in der Evangelischen Kirche und Diakonie.
Höchste und schnellste Verhandlungsergebnis in ARK-Geschichte
Damit vollzieht die Diakonie die Verhandlungsergebnisse aus dem öffentlichen Dienst aus diesem Frühjahr. Allerdings treten die Erhöhungen später als im öffentlichen Dienst in Kraft. Es habe bereits vor dem Tarifabschluss bei der Diakonie eine Lohnerhöhung von bis zu acht Prozent gegeben, um die Inflation abzufedern, sagt Joachim Laupenmühlen von der Arbeitsrechtlichen Kommission. "Dies ist – in Euro – nicht nur das höchste Verhandlungsergebnis in der Geschichte der ARK, sondern auch das schnellste. Nur drei Monate nach den Verhandlungen im öffentlichen Dienst legen wir ein Ergebnis vor, mit dem wir wirklich gleichziehen."
Stufenweise: Inflationsausgleich und Gehaltserhöhung
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diakonie erhalten im Jahr 2024 stufenweise einen steuerfreien Inflationsausgleich in Höhe von 3.000 Euro. Erst gibt es im April 2024 eine Sonderzahlung von 1.800 Euro, anschließend monatliche Sonderzahlungen in Höhe von 150 Euro in den Monaten Mai bis Dezember 2024. Auszubildende, Studierende und Praktikantinnen erhalten jeweils die Hälfte der genannten Beträge. Auch die Gehaltssteigerung wird in zwei Stufen vollzogen.
Finanzierung stellt Diakonie vor große Herausforderungen
Für die Dienstgeber sei ein Abschluss in dieser Höhe nicht leicht zu schultern, so Evelyn Henseleit: "Wir reagieren mit diesem Abschluss nicht nur auf die Ergebnisse im öffentlichen Dienst, sondern wollen damit auch ausdrücklich die Leistungen unserer Mitarbeitenden anerkennen und würdigen." Die Finanzierung dieses Beschlusses werde aber die Diakonie vor große Herausforderungen stellen.
Ärzte und Ärztinnen sind von diesem Tarifabschluss ausgenommen. Ihre Bezahlung orientiert sich an den Abschlüssen des Marburger Bundes.
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