Das BMW-Werk in Dingolfing (Symbolbild)
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Bundesamt: Bei älteren BMW-Dieseln unzulässige Abgasmanipulation

Laut dem Kraftfahrt-Bundesamt gibt es bei älteren Diesel-Autos von BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung. Betroffen ist demnach das SUV-Modell X3. Allein in Deutschland soll es um rund 33.000 Autos gehen.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hat bei Dieselautos von BMW eine unzulässige Abschalteinrichtung für die Abgasreinigung festgestellt. In Deutschland seien rund 33.000 Autos vom SUV-Modell X3 betroffen, hieß es von der Behörde aus Flensburg in einer Mitteilung auf ihrer Webseite (externer Link). Die betroffenen Autos wurden laut BMW zwischen 2010 und 2014 hergestellt.

BMW hat Maßnahmenplan vorgelegt

In Europa könnte es Schätzungen zufolge um 100.000 bis 150.000 Autos gehen, sagte ein BMW-Sprecher am Mittwoch. Allerdings wisse BMW nicht, wie viele der Autos noch auf den Straßen seien. Einen Behördenentscheid gebe es zudem bisher nur in Deutschland. BMW kooperiere mit der Behörde und habe einen Maßnahmenplan für Hard- und Softwareupdates vorgelegt, hieß es vom KBA.

Bei den Fahrzeugen erfolgt nach Angaben des KBA eine Reduzierung der Abgasrückführung bei eingeschalteter Klimaanlage. Außerdem greife die Reduktion auch bei Außentemperaturen, die so weit innerhalb des normalen Betriebsbereichs lägen, dass nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) eine Unzulässigkeit vorliege, teilte das KBA mit. Die Fahrzeuge reduzierten damit in unzulässiger Weise die Wirksamkeit ihrer Schadstoffminderung gegen Stickoxide.

Gerichtsurteil: Strengere Auslegung der Abgasregeln

Autobauer hatten im Zuge des VW-Dieselskandals lange argumentiert, dass die Beschränkung der Abgasreinigung auf ein bestimmtes sogenanntes Thermofenster zum Schutz des Motors nötig sei. Dieser könne sonst Schaden nehmen. Der EuGH hatte zuletzt in mehreren Entscheidungen die Auslegung der Abgasregeln verschärft.

BMW hält sich nach eigenen Angaben Rechtsschutzmöglichkeiten offen, da der Bescheid noch nicht bestandskräftig ist. Der Konzern sei der Auffassung, dass die zur Abgasreinigung verwendete Motorsteuerung mit den gesetzlichen Anforderungen übereinstimme. "Gleichwohl erkennt das Unternehmen bei der Hardware des fraglichen Fahrzeugmodells ein potenzielles Problem bei der Dauerhaltbarkeit einzelner Komponenten des Abgasreinigungssystems", hieß es. Im Zuge der EuGH-Entscheidungen würden die Anforderungen an Diesel-Fahrzeuge neu diskutiert. "Dabei wird rückwirkend ein Maßstab auf Technologien angewendet, die bis zu 15 Jahre alt sind."

Mit Informationen von dpa

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