Symbolbild: Cum-Ex-Geschäfte
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Anklage wegen 343 Millionen Euro Steuerhinterziehung in München

Hintergrund des immensen Steuerschadenvorwurfs sind sogenannte Cum-Ex-Geschäfte: Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen zwei Manager einer Münchner Firmengruppe erhoben. Die Ermittlungen in dem Fall dauern bereits seit zehn Jahren.

Die Staatsanwaltschaft München I hat gegen zwei Beschuldigte Anklage wegen Steuerhinterziehung in Höhe von 343 Millionen Euro erhoben. Hintergrund des immensen Steuerschadenvorwurfs sind sogenannte Cum-Ex-Geschäfte. Das Landgericht München I muss nun über die Zulassung der Anklage wegen des Vorwurfs der gemeinschaftlichen Steuerhinterziehung entscheiden.

Die beiden Beschuldigten sollen in den Jahren 2009 und 2010 dafür gesorgt haben, dass einer Firmengruppe Kapitalertragssteuer erstattet wurde, die gar nicht abgeführt worden war, wie die Staatsanwaltschaft München I am Mittwoch mitteilte. Dafür sollen sie selbst jeweils rund 16 Millionen Euro erhalten haben.

Vorwürfe gegen Manager einer Münchner Firmengruppe

Die Männer sind laut Staatsanwaltschaft Geschäftsführer beziehungsweise Vorstände von Gesellschaften der Firmengruppe mit Sitz in München. Um welche Firmengruppe es sich handelt, teilten die Ermittler nicht mit. Für die angeklagten Taten sollen mehr als 900 Millionen Aktien mit einem Umsatzvolumen von mehreren Milliarden Euro gehandelt worden sein.

Die komplexen Ermittlungen, die nun zur Anklage führten, laufen seit 2013. Die Akten umfassen laut Staatsanwaltschaft rund 229 Bände. Gegen mehrere Beschuldigte dauerten die Ermittlungen an.

Das sind Cum-Ex-Geschäfte

Bei Cum-Ex-Deals ließen sich Banken und Investoren nie gezahlte Kapitalertragssteuern erstatten und prellten den Staat geschätzt insgesamt um mindestens zehn Milliarden Euro. Dabei nutzten sie eine Gesetzeslücke: Rund um den Dividendenstichtag wurden Aktien mit ("cum") und ohne ("ex") Ausschüttungsanspruch hin- und hergeschoben. Am Ende erstatteten Finanzämter nicht gezahlte Steuern.

Mehrere Prozesse gegen Banker wegen Cum-Ex-Geschäften

Die Praxis von Cum-Ex-Geschäften war seit Anfang der 2000er Jahre bei zahlreichen Banken im In- und Ausland üblich. Das gesamte Ausmaß des Schadens ist nicht bekannt, in Deutschland wird von vielen Milliarden Euro ausgegangen.

Im Sommer 2021 erklärte der Bundesgerichtshof Cum-Ex-Geschäfte für illegal. Es gab bereits mehrere Prozesse gegen Banker.

Mit Informationen von AFP und dpa

Zum Hören: Laptops im Hamburger Cum-Ex-Ausschuss verschwunden

Kanzler Scholz 2021 vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft.
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