Die ehemaligen Fußball-Funktionäre Sepp Blatter und Michel Platini sind in einem Korruptionsprozess vom schweizerischen Bundesstrafgericht in Bellinzona freigesprochen worden. Beiden war von der Generalanwaltschaft der Schweiz Betrug und Urkundenfälschung zur Last gelegt worden. Der Schweizer Blatter war zudem wegen Veruntreuung und ungetreuer Geschäftsbesorgung angeklagt, der Franzose Platini wegen Beihilfe dazu.
Rund zwei Millionen Euro und Bewährungsstrafe waren gefordert
Die Generalstaatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer jeweils eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten gefordert. Zudem forderte sie von Platini die Rückerstattung von 2,23 Millionen Schweizer Franken (umgerechnet 2,14 Millionen Euro), die der frühere Uefa-Präsident vom Weltfußballverband Fifa erhalten hatte.
Ex-Funktionäre beteuerten ihre Unschuld
Die Anwälte von Blatter und Platini argumentierten jeweils für einen Freispruch. Die Ex-Funktionäre hatten vor Gericht ihre Unschuld beteuert. Konkret ging es um zwei Millionen Schweizer Franken (1,92 Millionen Euro) plus 229.126 Franken (220.000 Euro) an Sozialversicherungsbeiträgen. Diese Summen flossen im Jahr 2011 von der Fifa an den damaligen Uefa-Chef Platini.
Beratertätigkeit soll "Gentlemen's Agreement" gewesen sein
Blatter sprach von einem "Gentlemen's Agreement" für Platinis Beratertätigkeit. Der Weltverband trat im Verfahren als Nebenkläger auf. Die Ermittlungen in dem Fall führten dazu, dass Blatter wie Platini von der Fifa-Ethikkommission 2015 für jeweils acht Jahre gesperrt wurden. Zwar wurden die Sperren später reduziert, Platinis angestrebter Aufstieg zum Nachfolger Blatters an der Fifa-Spitze war dennoch gescheitert.
Der 86-jährige Sepp Blatter hatte 17 Jahre lang von 1998 bis 2016 den internationalen Fußballverband Fifa geführt. Der Franzose Michel Platini war in den Jahren von 2007 bis 2015 Vorsitzender des europäischen Fußballverbands Uefa.
Der sportpolitische Journalist Jens Weinreich zu dem Blatter- und Platini-Urteil im BR24-Interview.
Mit Material von Reuters und SID
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