Grabstein mit der Aufschrift "Digitales Erbe"
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Digitaler Nachlass: Frühzeitiges Handeln hilft den Erben

Viele schieben den Gedanken an den eigenen Tod von sich weg. Dabei kann ein digitaler Nachlass den Hinterbliebenen das Leben enorm erleichtern. Denn inzwischen nutzen wir Smartphone, Cloud und Internet in fast allen Lebensbereichen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Ein Unfall, eine schwere Erkrankung: Es kann uns alle jeden Tag treffen. Doch der Gedanke an den eigenen Tod ist vielen unangenehm und deswegen treffen die wenigsten Vorbereitungen für den Fall der Fälle. Gerade in einer Zeit, in der Smartphone, PC und Tablet, E-Mail und Social Networks, Homebanking und Online-Shopping für die meisten Alltag ist, wird ein digitaler Nachlass immer wichtiger.

Zugang zum digitalen Leben nach dem Tod

Denn nach dem Tod erben die Angehörigen nicht nur die Hardware, also die Geräte der Verstorbenen, sondern wollen oder müssen auch die digitalen Dinge ordnen, die ihnen hinterlassen werden. Das reicht von Bankgeschäften über Versicherungsverträge bis hin zu Digital-Abos von Zeitungen oder Streamingdiensten. Auch Fotos bei Cloud-Diensten, die digitale Sterbeanzeige im Social-Media-Profil sowie mögliche Einkäufe und offene Bestellungen müssen verwaltet werden. Doch ohne Überblick, was alles abgeschlossen wurde und ohne die entsprechenden Passworte, gleicht dieses Bemühen einer Sisyphusarbeit.

Frühzeitig kümmern

Deswegen raten Experten dazu, den eigenen digitalen Nachlass so frühzeitig wie möglich zu regeln. Das Dilemma: Einerseits sollten zu Lebzeiten Passworte und persönliche Angelegenheiten schwer zugänglich sein, andererseits sollen nach dem Tod Hinterbliebene und mögliche Erben vergleichsweise einfach und sicher an die Daten kommen.

Informationen über die eigenen Digital-Aktivitäten sammeln

Um beides zu gewährleisten gibt es mehrere Möglichkeiten. Man kann beispielsweise ganz klassisch eine Liste auf Papier anlegen, auf der Verträge, Zugänge und die entsprechenden Passworte notiert sind. Auch ein Dokument auf einem Speicher-Stick oder einer externen Festplatte leistet das. Der Vorteil hierbei: Über Links können die Erben direkt an wichtige Stellen und Adressen zum Beispiel im Internet geführt werden. Zudem – und das ist ein wichtiger Punkt – können elektronische Aufzeichnungen leichter aktuell gehalten werden. Denn was nutzt ein Passwort zum Beispiel zu einem E-Mail-Postfach, das inzwischen aber geändert wurde.

Sicherer Aufbewahrungsort

Die Aufzeichnungen, gleich ob analog oder digital, sollten an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Ein vorhandenes Bankschließfach, ein Safe aber auch Passwort-Manager-Programme, die es auch kostenfrei für die digital gespeicherten Listen im Internet zum Download gibt, können hier hilfreich sein. Weniger anzuraten ist dagegen ein Abspeichern dieser Informationen bei einem Cloud-Dienst oder einem E-Mail-Postfach: Werden diese Daten gehackt, steht dem Hacker praktisch die digitale Existenz dieser Person offen. Wer aber ein Testament bei einem Notar hinterlegt, kann auch entsprechende Listen oder Speicher- Sticks dort abgeben. Die elektronischen Dokumente kann man zusätzlich verschlüsseln – allerdings brauchen die Erben oder der Notar dann auch dieses Passwort.

Wichtig: Vollmacht ausstellen

Am besten man wählt einen vertrauenswürdigen Nachlassverwalter für das digitale Erbe, spricht mit dem oder den Erben und vereinbart gemeinsam, wo Passworte sowie die Liste mit dem Digitalnachlass zu finden sind. Für die Person oder Personen sollten Vollmachten ausgestellt werden, die über den Tod hinausreichen, sodass sie im Zweifel gegenüber Unternehmen, Banken oder Social Networks auch ihre Berechtigung nachweisen können, auf die Konten zuzugreifen. Entsprechende Mustervorlagen halten die Verbraucherzentralen bereit.

Festlegen, was mit den Accounts passieren soll

Ratsam ist zudem, in der Vollmacht oder auf der Liste festzuhalten, wie mit dem entsprechenden Account, dem Vertrag oder der Vereinbarung umgegangen werden soll. Eventuell auch, wer sich um einzelne Angelegenheiten kümmern soll. So kann sich eine Erbe mit der Todesanzeige auf dem Social-Media-Account kümmern und ein anderer um die Kündigung der Abos oder Streamingdienste.

Kommerzielle Anbieter

Es gibt auch kommerzielle Anbieter, die die Verwaltung des digitalen Nachlasses anbieten. Hier raten Verbraucherschützer Preis und Leistung genau zu prüfen. Auch Bestattungsunternehmen bieten an, sich um die Betreuung des digitalen Nachlasses zu kümmern. Allerdings sind auch sie auf die Informationen angewiesen, die von den Verstorbenen zu Lebzeiten hinterlassen wurden.

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