Blick auf die Kuppel und den Bundesadler im Plenum des Bundestags.
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Blick auf die Kuppel und den Bundesadler im Plenum des Bundestags.

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Wahlrechtsreform: CSU bedauert Unterzeichnung durch Steinmeier

Die Unterzeichnung des Gesetzes zur Wahlrechtsreform durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier stößt in der CSU auf Kritik. Alexander Dobrindt, CSU-Landesgruppenchef im Bundestag, kündigte an, man werde alle Hebel nutzen, um diese zu stoppen.

Über dieses Thema berichtet: BR24 im Radio am .

Nach der Unterzeichnung des Gesetzes zur umstrittenen Wahlrechtsreform durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier bereiten deren Gegner ihre Klagen beim Bundesverfassungsgericht vor. "Wir werden alle Hebel nutzen, damit diese Manipulation des Wahlrechts gestoppt wird", erklärte der Vorsitzende der CSU-Abgeordneten im Bundestag, Alexander Dobrindt. Man werde umgehend eine Klage in Karlsruhe einreichen. "Ich bedaure, dass der Bundespräsident seine Möglichkeiten nicht genutzt hat, auf ein faires und verfassungskonformes Wahlrecht hinzuwirken."

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Steinmeier hält Gesetz für verfassungskonform

Allerdings hatte das Bundespräsidialamt am Donnerstag deutlich gemacht, dass Steinmeier das Gesetz sehr wohl für verfassungskonform halte und keine verfassungsrechtlichen Bedenken habe. Es verwies darauf, dass der Gesetzgeber nach dem Grundgesetz und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts frei in der Ausgestaltung des Wahlrechts sei. Politische Erwägungen seien nicht Gegenstand der Prüfung im Rahmen der Ausfertigung von Gesetzen. Bedauert wurde jedoch, dass es nicht gelungen sei, für die Reform einen breiten politischen Konsens zu finden.

Die Reform zur Verkleinerung des Bundestags kann nach der Unterzeichnung des Gesetzes in Kraft treten. Es muss nur noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Jedoch haben die CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die CSU-geführte bayerische Landesregierung und die Linke bereits angekündigt, gegen die Reform vor dem Bundesverfassungsgericht vorzugehen. Dobrindt stellte klar, auch die CSU sei für eine Reduzierung der Größe des Bundestages. "Wenn das Verfassungsgericht entschieden hat, stehen wir weiter für neue Gespräche zu einer demokratischen Reform des Wahlrechts zur Verfügung."

Bundestag ist größtes frei gewähltes Parlament weltweit

Mit derzeit 736 Abgeordneten ist der Bundestag das größte frei gewählte Parlament der Welt. Das neue Wahlrecht deckelt die Sitzzahl nun bei 630. Gewählt wird weiter mit Erst- und Zweitstimme. Es gibt aber keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr. Überhangmandate entstanden bisher, wenn eine Partei über Direktmandate mehr Sitze im Bundestag gewann als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustanden. Diese durfte sie behalten. Die anderen Parteien erhielten dafür Ausgleichsmandate. Dieses System führte angesichts des Wählerverhaltens zu einer immer größeren Aufblähung des Bundestags.

Künftig Zweitstimmenergebnis noch mehr im Fokus

Für die Zahl der Sitze einer Partei ist künftig allein ihr Zweitstimmenergebnis entscheidend. Das kann zur Folge haben, dass erfolgreiche Wahlkreisbewerber ihr Direktmandat nicht bekommen. Auch die Grundmandatsklausel fällt weg. Nach ihr zogen Parteien bisher auch dann in der Stärke ihres Zweitstimmenergebnisses in den Bundestag ein, wenn sie unter der Fünf-Prozent-Hürde lagen, aber mindestens drei Direktmandate holten.

Davon profitierte bei der Bundestagswahl 2021 die Linke, die bundesweit nur auf 4,9 Prozent kam, aber drei Direktmandate errang. Auch die CSU könnte davon bei kommenden Wahlen betroffen sein. Sie kam 2021 bundesweit nur auf 5,2 Prozent der Zweitstimmen, holte aber in 45 von 46 bayerischen Wahlkreisen das Direktmandat. Diese Sitze würde die CSU nach dem neuen Recht bei einem Sturz unter die Fünf-Prozent-Marke nicht mehr bekommen.

Mit Informationen von dpa und AFP

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