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Vorerst keine Bahnstreiks: EVG nimmt Schlichtungsangebot an

Bahnkunden können erst einmal aufatmen: Der Vorstand der Gewerkschaft EVG hat beschlossen, auf das Angebot zu einer Schlichtung einzugehen. Während diese läuft, herrscht erstmal Friedenspflicht - die Urabstimmung über Streiks soll aber stattfinden.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Warnstreiks bei der Deutschen Bahn sind vorerst nicht zu befürchten: Nach der gescheiterten Tarifrunde mit der Deutschen Bahn (DB) setzt nun auch die Eisenbahnergewerkschaft EVG auf eine Lösung in der Schlichtung. An einer Urabstimmung über unbefristete Streiks hält die EVG allerdings fest, Warnstreiks seien jedoch erst einmal vom Tisch.

Keine Warnstreiks bis zum Beginn der Schlichtung

"Wir haben nach dem Scheitern der Verhandlungen erklärt, uns gegen ein solches Verfahren nicht zu verwehren - jetzt halten wir Wort", teilte Verhandlungsführer Kristian Loroch mit Blick auf das von der Bahn vorgeschlagene Schlichtungsverfahren mit. Komme es tatsächlich zu einer Schlichtung, würde die EVG von Streiks während der Urlaubszeit möglichst absehen, ergänzte er.

Warnung vor einem "heißen Herbst"

Gleichwohl halte die Gewerkschaft an der angekündigten Urabstimmung fest, so Loroch. "Unsere stimmberechtigten Mitglieder bei der DB AG würden so über das Ergebnis der Schlichtung und damit auch über die Möglichkeit unbefristeter Arbeitskämpfe abstimmen. Sollte das Ergebnis nicht überzeugen, droht ein heißer Herbst", warnte Loroch. Bis zum Beginn der Schlichtung werde die EVG aber keine weiteren Warnstreiks ausführen.

Bahn begrüßt Entscheidung - Verfahren aber noch unklar

Somit sollen nun ein oder auch zwei Schlichter - wie im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen - versuchen, die Kuh vom Eis zu bringen und die Bahn begrüßte auch umgehend die Entscheidung der EVG, in ein Schlichtungsverfahren einzusteigen. "Wir werden nun Ablauf und Prozess besprechen", erklärte dazu ein Sprecher.

Das scheint auch erforderlich, denn Bahn und EVG haben keine Schlichtungsvereinbarung, die sie aus der Schublade holen könnten. Beide Seiten müssten erst noch vereinbaren, wie die Schlichtung abläuft, wie das Zeitraster definiert wird und wer schlichten soll. Zudem müsste die betreffende Person den Schlichtungs-Auftrag erst noch annehmen.

75 Prozent müssten einem Streik zustimmen

Während der Schlichtung gilt in der Regel Friedenspflicht. Ab Montag sollen die EVG-Mitglieder aber per Urabstimmung über einen unbefristeten Streik abstimmen. 75 Prozent derer, die daran teilnehmen, müssten Ja sagen, um einen unbefristeten Ausstand starten zu können.

"Wenn sich bei der Urabstimmung 75 Prozent unserer stimmberechtigten Mitglieder dennoch für einen unbefristeten Arbeitskampf aussprechen, werden wir das Schlichtungsergebnis nicht akzeptieren und weiterkämpfen", erklärte die EVG-Verhandlungsführerin Cosima Ingenschay. Mitte bis Ende Juli soll das Ergebnis der Urabstimmung laut EVG-Plan feststehen. Scheitert die Schlichtung, könnte es also für Fahrgäste der Bahn dann doch noch ungemütlich werden.

Tarifverhandlungen scheiterten in vergangener Woche

Die monatelangen Tarifverhandlungen zwischen EVG und Bahn waren vergangene Woche gescheitert. Die Gewerkschaft hatte daraufhin eine Urabstimmung über unbefristete Streiks angekündigt. Auf seiner heutigen Sitzung wollte der EVG-Vorstand ursprünglich über den nächsten Arbeitskampf entscheiden. Am Mittwoch hatte die Deutsche Bahn dann vorgeschlagen, in dem festgefahrenen Konflikt extern vermitteln zu lassen. Dazu hatte sich die EVG zuletzt prinzipiell offen geäußert.

Mit Informationen von dpa und AFP

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