Die Streikwesten werden erst einmal wieder verpackt – während der Schlichtung herrscht Friedenspflicht. Das gilt auch über Ostern hinweg. Denn das 2011 zwischen Bund, Kommunen und den Gewerkschaften ausgehandelte Verfahren sieht bestimmte Fristen vor.
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Wer nimmt an einer Schlichtung teil?
Um erfolgreich schlichten zu können, braucht es bestimmte Regeln und Fristen. Im öffentlichen Dienst bei Bund und Kommunen haben die Tarifparteien dazu 2011 ein Verfahren beschlossen. Jeder kann es alleine einleiten. Zuvor muss das Scheitern der Gespräche erklärt werden. Jede Seite bestimmt zwölf Mitglieder für die Schlichtungskommission. Außerdem gibt es zwei Unparteiische. Georg Milbradt, der frühere Ministerpräsident von Sachsen, hat für Bund und Kommunen schon oft geschlichtet. Die Gewerkschaften haben gerade erst einen neuen Schlichter benannt: Henning Lühr, früher Staatsrat der Finanzen in Bremen. Der hat diesmal den Hut im Schlichtungsverfahren auf. Milbradt hat kein Stimmrecht.
Wie läuft die Schlichtung ab?
Nach spätestens sechs Tagen muss die Kommission zusammenkommen. Ihre Aufgabe ist es, innerhalb einer Woche eine Empfehlung auszuhandeln, wobei diese Frist unterbrochen werden kann. Dem Inhalt muss die Mehrheit der Mitglieder zustimmen. Hier kommt nun der stimmberechtigte Schlichter ins Spiel. Sein Votum könnte am Ende den Ausschlag geben. Steht die Empfehlung, dann geht sie als Vorschlag an die Tarifkommissionen. Die müssen die Verhandlungen wiederaufnehmen. Dabei dürfen sie den Vorschlag auch ergänzen. Kommt eine Einigung zustande, dann steht der Tarifvertrag und kann unterschrieben werden. Kommt es zu keiner Einigung, dann werden die Gewerkschaften umsetzen, womit sie schon gedroht haben: Eine Urabstimmung zu einem flächendeckenden und unbefristeten Streik. Die Schlichtung wäre gescheitert.
Welche Aussichten auf einen Erfolg gibt es?
Leicht dürfte es nicht werden, eine für beide Seiten zufriedenstellende Schlichtungsempfehlung zu finden. Die Gewerkschaften wissen natürlich, dass ihre Forderung von 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro mehr im Monat, für die rund 2,5 Millionen Tarifkräfte bei Bund und Kommunen nicht eins zu eins im Tarifvertrag stehen wird. Die Arbeitgeber wiederum haben ihr Angebot in der Nacht auf Donnerstag aufgestockt: insgesamt 8 Prozent in Schritten, ein Mindestbetrag von 300 Euro und eine steuer- und abgabenfreie Einmalzahlung von 3000 Euro.
Knackpunkt: Die Laufzeit
Das liegt nicht weit auseinander – wenn man nicht auf die Laufzeit blickt. Die Gewerkschaften wollen, dass nach zwölf Monaten der Tarifvertrag ausläuft und sie nach einem Jahr wieder über ein Einkommensplus verhandeln können. Bund und Kommunen wollen aber eine möglichst lange Laufzeit. Zuletzt war von 27 Monaten die Rede. Erst dann stünde die neue Tarifrunde an.
Den Gewerkschaften ist zudem wichtig, dass die unteren Einkommensgruppe mehr profitieren vom Abschluss. Sie würden durch die Inflation auch mehr belastet. Bund und Kommunen haben eher den Mangel an Fachkräften im Blick und wollen diese mit guten Einkommen in den öffentlichen Dienst locken. Eine Schlichtung müsste die Interessen beider Seiten abbilden, soll sie erfolgreich sein. Zuletzt gelang dies 2010.
- Zum Artikel "Warnstreik: Welche Aktionen sind erlaubt?"

Verdi-Vorsitzender Frank Werneke
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