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Beate Zschäpe

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Strafverfahren gegen Zschäpe: NSU-Prozess vor dem Urteil

Am Mittwoch wird im NSU-Prozess das Urteil gegen Beate Zschäpe und vier mutmaßliche NSU-Unterstützer gesprochen. Die spannende Frage ist nach über fünf Jahren Prozess: Sieht das Gericht in Zschäpe eine Mittäterin oder Mitläuferin? Von Ina Krauss

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Verurteilt sie das Gericht als Mittäterin an zehn Morden und zwei verheerenden Bombenanschlägen, droht Zschäpe die Höchststrafe. Folgt der 6. Staatsschutzsenat aber der Verteidigung und sieht lediglich die Brandstiftung in der Zwickauer Frühlingsstraße als erwiesen an, würde sie zu einer deutlich geringeren Strafe verurteilt.

Der Terror des NSU

Mit dem Urteil geht das größte Rechtsterrorismusverfahren der Bundesrepublik zu Ende. An seinem Anfang war der Schock über die Taten des NSU groß. Die Terrorzelle NSU war am 4. November 2011 nach fast 14 Jahren im Untergrund aufgeflogen.

An diesem Tag erschossen sich Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt nach einem Banküberfall auf der Flucht selbst. Kurz danach jagte Beate Zschäpe die gemeinsame Wohnung in der Zwickauer Frühlingsstraße in die Luft und verschickte 15 DVDs mit einem zynischen Video, in dem sich das Terrorkommando "Nationalsozialistischer Untergrund" kurz NSU zu seinen Taten bekannte: Zu neun Morden an türkischen bzw. griechischen Kleingewerbetreibenden zum Mord an einer Polizistin und zu zwei rassistischen Bombenattentaten in Köln mit mehr als 30 Schwerverletzten.

Die mutmaßlichen Terrorhelfer

Die Bundesanwaltschaft ermittelte vier mutmaßliche Terrorhelfer, die im NSU-Prozess ebenfalls auf der Anklagebank sitzen. Für den Ex-NPD-Kader Ralf Wohlleben und den bekennenden Nationalsozialisten André E. stehen 12 Jahre Haft im Raum, für Holger G., einen früheren Neonazikameraden von Mundlos, Böhnhardt und Zschäpe fordert die Bundesanwaltschaft fünf Jahre Haft; für den Kronzeugen und Aussteiger Carsten S. drei Jahre.

Bitte um eine milde Strafe

Zschäpe ist im NSU-Prozess als Mittäterin angeklagt, ihr droht die Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie die Anordnung der anschließenden Sicherungsverwahrung. Mittäterschaft bedeutet, sie muss sich für alle Taten des NSU verantworten, auch wenn man ihr nicht nachweisen kann, selbst an einem der Tatorte anwesend gewesen zu sein.

Sie selbst schildert sich als abhängige Gefährtin von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt, die immer erst im Nachhinein von den Morden und Bombenattentaten erfahren hat. Sie räumt lediglich die Brandstiftung in der Zwickauer Frühlingsstraße und das Wissen um die 15 Raubüberfälle ein. In ihrem letzten Wort entschuldigte sich Zschäpe für eigenes Fehlverhalten. Doch die Opfer, die als Nebenkläger im Prozess vertreten sind, nehmen diese Entschuldigung nicht an.

Das Gericht bat Zschäpe, sie nicht stellvertretend für etwas zu verurteilen, was sie weder gewollt noch getan habe - und bat um eine milde Strafe.