Der Kölner Dom, Symbol für das Erzbistum in der Domstadt.
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Missbrauchsprozess: Erzbistum Köln muss 300.000 Euro zahlen

Das Landgericht Köln hat das Erzbistum Köln zu einer Schadenersatzzahlung in Höhe von 300.000 Euro an ein Missbrauchsopfer verurteilt. Verhandelt wird nächste Woche auch am Landgericht Traunstein: Das Erzbistum München soll genauso viel zahlen.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 1 am Abend am .

Das Erzbistum Köln muss nach einem Urteil des Landgerichts Köln 300.000 Euro Schadensersatz an einen Missbrauchsbetroffenen zahlen. Der Kläger soll in den 1970er Jahren mehr als 320 Mal von einem Priester missbraucht worden sein. Das Erzbistum wusste seit 1980 von den Vorwürfen, trotzdem durfte der Priester weiter als Seelsorger arbeiten . Der Kläger hatte dem Erzbistum daher Amtspflichtverletzung durch Unterlassen vorgeworfen. Der Richterspruch ist das erste Urteil eines deutschen Gerichts, das einem Opfer sexuellen Missbrauchs durch Geistliche der katholischen Kirche ein Schmerzensgeld zuspricht und dabei auch die Verantwortung der Institution Kirche berücksichtigt.

Kläger in Traunstein will auch 300.000 Euro vom Erzbistum München

Ähnlich gelagert ist die Klage eines mutmaßlichen Missbrauchsopfers, die nächste Woche vor dem Landgericht Traunstein verhandelt wird. Auch dort verlangt ein Missbrauchsopfer 300.000 Euro Schmerzensgeld vom Erzbistum München und Freising. Der Kläger gibt an, von Priester Peter H. missbraucht worden zu sein. Auch H. wurde trotz strafrechtlicher Verurteilung für Vergehen an Minderjährigen in den 1980er Jahren vom Erzbistum weiterhin in der Seelsorge eingesetzt. In der oberbayerischen Gemeinde Garching an der Alz arbeitete er auch mit Kindern, unter anderem mit dem damals minderjährigen Kläger. Bei der Verhandlung in Traunstein geht es um die Frage, ob kirchliche Vorgesetzte in Haftung genommen werden können für das Leid und den Schaden, den Betroffene aufgrund des Missbrauchs durch einen Priester erlitten haben.

Bei der Klage spielt auch die Verantwortung Joseph Ratzingers erst als Erzbischof von München und Freising und später als Präfekt der Glaubenskongregation eine Rolle. Peter H. kam ins Erzbistum, als Joseph Ratzinger Erzbischof war. Nach dessen Tod richtet sich die Schmerzensgeldklage gegen die Erben des ehemaligen Papstes. Für den Fall, dass sie dessen materielles Erbe antreten, müssten sie sich auch an seiner statt vor Gericht in Traunstein verantworten. Anfang Juni wurde nach Recherchen von BR und CORRECTIV bekannt, dass zumindest eine von drei Cousinen mütterlicherseits das Erbe ausgeschlagen hat. Insgesamt sollen sie 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen, so die Forderung des Klägers.

Für den Opferverband "Eckiger Tisch" ist der Richterspruch in Köln "ein wichtiges Signal für Tausende ähnlich gelagerte Fälle in Deutschland", teilte Verbandssprecher Matthias Katsch mit. Man rate künftig allen Opfern, "sich anwaltlich unterstützen zu lassen, um ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen".

Mit Material der KNA

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