Kindergrundsicherung: Paus geht von bis zu 636 Euro aus
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Kindergrundsicherung: Paus geht von bis zu 636 Euro aus

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Kindergrundsicherung: Paus geht von bis zu 636 Euro aus

Familienministerin Paus hat erstmals die genauen Auswirkungen der geplanten Kindergrundsicherung beziffert. Armutsgefährdete Familien erhalten demnach im Jahr 2025 Leistungen von 530 Euro für die Kleinsten und bis zu 636 Euro für die Ältesten.

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Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hat eine Einschätzung abgegeben, wie hoch die geplante Kindergrundsicherung im Fall von armutsgefährdeten Kindern ausfallen könnte. Für diese könnten sich 2025 Leistungen zwischen 530 Euro für die jüngsten und 636 Euro für die ältesten Kinder ergeben, sagte die Grünen-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland.

Demnach sei die angekündigte Regelsatzerhöhung beim Bürgergeld um etwa zwölf Prozent für 2024 und eine angenommene weitere "moderate" Erhöhung um drei Prozent im Folgejahr berücksichtigt. "Das ist ein guter Betrag, um Kindern ein Stück weit mehr Teilhabe und Chancengerechtigkeit zu verschaffen", sagte Paus. Das sei die Summe aus dem künftigen Kindergeld und dem Kinderzuschlag.

Zuschlag je nach Alter der Kinder und Einkommen der Eltern

Die Ampel-Koalition will in der Kindergrundsicherung bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder oder den Kinderzuschlag bündeln. Es soll ab 2025 für alle Kinder einen sogenannten Garantiebetrag geben. Dieser löst das heutige Kindergeld (250 Euro pro Monat) ab. Hinzu kommt je nach Bedürftigkeit ein Zusatzbetrag, nach Alter gestaffelt und je nach Einkommenssituation der Eltern. Je weniger sie verdienen, desto höher soll der Zusatzbetrag ausfallen. Der bisherige Bürgergeld-Anteil für Kinder soll darin aufgehen.

Beim Bürgergeld fließen aktuell für Kinder unter sechs Jahren 318 Euro im Monat, für 14- bis 17-Jährige 420 Euro. Das bisherige Kindergeld wirkt sich darauf nicht aus, es wird angerechnet. Sozialminister Hubertus Heil (SPD) hatte am Dienstag angekündigt, dass die Sätze 2024 auf 357 Euro für Unter-Sechsjährige und 471 Euro für 14- bis 17-Jährige steigen sollen.

Ampel-Streit um Kindergrundsicherung

Die Einführung einer Kindergrundsicherung hatte die Ampel schon in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart. Zwischen Grünen und FDP hatte sich allerdings ein Dauerstreit darüber entwickelt, wie viel Geld der Staat nun für die Kindergrundsicherung ausgeben soll und ob Leistungen erhöht werden sollen oder nicht. Erst in der Nacht zum Montag gab es eine Einigung.

Mit Material von dpa und Reuters

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