Ohne Booster sind EU-Impfzertifikate künftig spätestens neun Monate nach der Grundimmunisierung ungültig.
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Ohne Booster sind EU-Impfzertifikate künftig spätestens neun Monate nach der Grundimmunisierung ungültig.

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EU-Impfnachweise ohne Booster bald nur noch neun Monate gültig

Ohne Booster sind EU-Impfzertifikate künftig spätestens neun Monate nach der Grundimmunisierung ungültig. Die Entscheidung tritt am 1. Februar in Kraft, wie die EU-Kommission mitteilte.

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Ohne Booster sind EU-Impfzertifikate künftig spätestens neun Monate nach der Grundimmunisierung ungültig. Die Entscheidung tritt am 1. Februar in Kraft, wie die EU-Kommission mitteilte. Dies sei eine Notwendigkeit für Bewegungsfreiheit, hieß es.

Bisher wurden demnach 807 Millionen Zertifikate ausgestellt. Die Kommission verwies darauf, dass Booster-Impfungen derzeit nach spätestens sechs Monaten empfohlen werden. Das Impfzertifikat soll aber drei weitere Monate gültig sein, bevor es abläuft, damit man genug Zeit hat, sich eine Auffrischungsimpfung zu holen.

Schnelle Booster-Kampagnen notwendig

Nun müsse sichergestellt werden, dass Booster-Kampagnen so schnell wie möglich ablaufen, "dass möglichst viele Bürger durch eine zusätzliche Dosis geschützt werden und unsere Zertifikate ein wichtiges Instrument für Reisen und den Schutz der öffentlichen Gesundheit bleiben", betonte Stella Kyriakides, Kommissarin für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

Theoretisch können die EU-Länder noch ein Veto einlegen, was aber als so gut wie ausgeschlossen gilt, da die Regelung laut Kommissionssprecher mit den Staaten abgestimmt wurde.

Impfnachweis besteht aus QR-Code

Der EU-Impfnachweis besteht aus einem QR-Code, der direkt nach der Impfung in Praxen und Impfzentren erstellt wird oder nachträglich in Deutschland etwa in Apotheken erhältlich ist. Der Code ist in einer Smartphone-App darstellbar und kann digital ausgelesen werden. Die Codes werden trotz verschiedener Apps der einzelnen Länder überall in der EU erkannt und erleichtern auf Reisen Nachweise über Impfungen, frische Tests und kürzlich überstandene Infektionen mit dem Coronavirus.

  • Zum Artikel: Alternativer Impfnachweis: Das steckt hinter der "Immunkarte"

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