Auf zwei Spielkarten liegen die Schriftzüge geimpft und ungeimpft.
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Wer geimpft werden möchte, kann das ohne Probleme tun. Doch es gibt Menschen, die sich aus unterschiedlichen Gründen nicht impfen lassen können.

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Corona: Wer kann nicht geimpft werden?

Wer geimpft werden möchte, kann das ohne Probleme tun. Doch es gibt Menschen, die sich aus unterschiedlichen Gründen nicht impfen lassen können – wer sind sie, welchen Nachweis benötigen sie dafür und welche Regeln gelten? Ein #Faktenfuchs.

In Deutschland gibt es zur Zeit genügend Impfstoff gegen Covid-19 - einen Impftermin zu bekommen ist kein Problem. Doch es gibt Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht geimpft werden können. Dazu zählen derzeit vor allem Kinder unter 12 Jahren, denn für sie ist eine Impfung gegen das Coronavirus noch nicht zugelassen. Aber es gibt auch Jugendliche und Erwachsene, für die eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen unter Umständen nicht möglich ist. Auch ein BR24-Leser mit Vorerkrankungen meldete sich deshalb mit einigen Fragen per Mail beim #Faktenfuchs.

Erkrankungen, die keine Corona-Impfung zulassen

Es gibt kaum Erkrankungen, die einer Corona-Impfung im Wege stehen. Zwar fallen für bestimmte Patienten bestimmte Impfstoffe weg, doch durch die Bandbreite an vorhandenen Impfstoffen sieht die Virologin Ulrike Protzer keine Vorerkrankung mehr, bei der man überhaupt nicht impfen könne. Wer eine Vorerkrankung hat, solle mit dem Arzt darüber sprechen, welcher Corona-Impfstoff der geeignetste für die Person ist. Bei den folgenden Erkrankungen gibt es Einschränkungen:

Einschränkungen bei akuter Erkrankung

Wie bei anderen Impfungen auch, sollte man sich laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung nicht impfen lassen, wenn man akut krank ist und beispielsweise Fieber hat. Nach Abklingen der Krankheit könne die Corona-Impfung aber problemlos nachgeholt werden.

Einschränkungen bei Schwangerschaft

Eine Schwangerschaft erhöht das Risiko für schwere Covid-19-Verläufe, daher empfiehlt die Stiko seit kurzem auch Schwangeren und Stillenden eine Corona-Impfung. Dabei sollte die Impfung von Schwangeren jedoch erst ab dem zweiten Trimenon (=Trimester) erfolgen. Falls die Erstimpfung schon vor der Schwangerschaft stattgefunden hat, sollte mit der zweiten Impfung ebenfalls bis zum Beginn des zweiten Trimenons gewartet werden.

  • Zum Artikel: "Stiko empfiehlt Corona-Booster-Impfung auch für Schwangere"

Einschränkung bei Allergien gegen Impfstoff-Bestandteile

Nach Einschätzung des Robert Koch-Instituts (RKI) kann in Einzelfällen aufgrund von "Allergien gegen Bestandteile der Covid-19-Impfstoffe nicht geimpft werden". Ein Beispiel dafür ist eine Allergie gegen Polyethylenglykol (PEG), welches auch in Medikamenten oder Kosmetika verwendet wird. In der Regel können Personen, die gegen Bestandteile eines Impfstofftyps allergisch sind, laut RKI allerdings mit einem der anderen Impfstoffe geimpft werden. Die Bestandteile der Impfstoffe könnten hier eingesehen werden. Sollte nach der ersten Impfung eine schwere anaphylaktische Reaktion auftreten, sollte die zweite Dosis des Impfstoffs nicht verimpft werden.

Einschränkung für Astrazeneca- und Johnson & Johnson-Impfstoffe

Für die Vektorimpfstoffe der Hersteller Astrazeneca und Johnson & Johnson gibt es Einschränkungen. Bei einem bestehenden Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS) wird von der Astrazeneca-Impfung abgeraten, bei einem Kapillarlecksyndrom (charakterisiert durch akute Episoden von Ödemen) von beiden Vektorimpfstoffen. In diesen Fällen könne jedoch laut RKI mit einem mRNA-Impfstoff, also von Biontech/Pfizer oder Moderna, geimpft werden.

Trotz dieser Vorerkrankungen kann gegen Corona geimpft werden

Einige Menschen haben aufgrund ihrer Vorerkrankungen Bedenken, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen - doch viele sind unbegründet. Das Robert Koch-Institut hat eine Liste von "falschen Kontraindikationen" veröffentlicht. Das sind Erkrankungen, bei denen ohne Bedenken geimpft werden kann. Dazu gehören neben Krebs auch Allergien, die nicht speziell gegen Bestandteile der Impfung bestehen. Für Menschen mit rheumatischen Erkrankungen empfiehlt die Gesellschaft für Rheumatologie die Corona-Impfung sogar ausdrücklich.

Ebenfalls sind Behandlungen mit Antibiotika, Kortikosteroiden oder lokal angewendeten steroidhaltigen Präparaten kein Hindernis für eine Impfung gegen das Coronavirus. Als unproblematisch wird auch Blutungsneigung sowie die Einnahme von Gerinnungsmedikamenten eingestuft. Bei Patienten, die Blutgerinnungshemmer zu sich nehmen, sollte bei der Impfung in den Muskel eine sehr feine Nadel benutzt werden und die Einstichstelle nach der Impfung mindestens zwei Minuten lang gedrückt werden. Auch neurologische Erkrankungen wie beispielsweise Multiple Sklerose oder chronische Krankheiten – wie Nieren- oder Darmerkrankungen – hindern Patienten laut RKI nicht an einer Corona-Impfung.

Impfung möglicherweise weniger wirksam bei Immunschwäche

Einige Menschen befürchten, dass sie bei einer Immunschwäche Komplikationen mit der Corona-Impfung haben könnten. Allerdings ist laut RKI gerade die Impfung dieser Personen "besonders wichtig, da diese ein erhöhtes Risiko für schwere Covid-19-Verläufe haben". Auch dieser Gruppe, beispielsweise Krebspatienten unter bestimmten Chemotherapien, rät das Robert Koch-Institut zur Corona-Impfung. Es könne jedoch passieren, dass der Impfschutz weniger wirksam ist. Das hänge von der Art der Erkrankung, den eingesetzten Medikamenten und dem Alter der zu impfenden Person ab.

Welche Bescheinigung benötigen die Betroffenen?

Es gibt nur wenige Vorerkrankungen, bei denen es Einschränkungen in Bezug auf die Corona-Impfung gibt. Die Entscheidung für oder gegen eine Impfung sollte laut einem Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums von der zu impfenden Person mit dem Arzt oder der Ärztin getroffen werden. Bei Personen mit Vorerkrankungen müsse individuell abgewogen werden, dies gelte auch für Personen mit Allergien gegen Inhaltsstoffe der Impfungen.

Dabei sei es nicht auszuschließen, dass es Fälle gebe, in denen nicht abschließend geklärt werden könne, ob eine Corona-Impfung für einen Patienten unbedenklich ist – auch in diesen Fällen sei im Einzelfall nach "ärztlichem Ermessen" zu entscheiden. Der behandelnde Arzt oder die Ärztin könne dann bei Bedarf eine Kontraindikation, also eine Vorerkrankung, attestieren. Ein solches Attest sei im Bundesgebiet gültig und werde anerkannt, "sofern es keine Anhaltspunkte für eine Fälschung" gibt.

Welche Regeln gelten für Personen, die nicht geimpft werden können?

Wo die 3G-Regel gilt, benötigen Personen, die weder genesen noch geimpft sind, einen Testnachweis. In Bayern gilt dies auch für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Verzichtet wird zurzeit auf Testnachweise von Kindern bis zum 6. Geburtstag und von Schülerinnen und Schülern, die im Rahmen ihres Schulbesuchs regelmäßig getestet werden. Auch Kinder, die noch nicht eingeschult sind, sind von der Testpflicht ausgenommen.

Ab dem 11. Oktober werden die Tests kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 und auch für Menschen, die aus medizinischen Gründen – insbesondere einer Schwangerschaft im ersten Trimester – nicht geimpft werden können, bleiben die Tests laut Bayerischem Gesundheitsministerium jedoch kostenfrei. Dazu müsse ein ärztliches Zeugnis im Original vorgelegt werden, das bestätigt, dass die entsprechende Person nicht gegen das Coronavirus geimpft werden kann.

Die Beurteilung darüber obliegt dem Bayerischen Gesundheitsministerium zufolge "einer Bewertung durch den behandelnden Arzt im jeweiligen Einzelfall". Bundesweit wird die Coronavirus-Testverordnung gerade überarbeitet. Aber auch das Bundesgesundheitsministerium geht davon aus, dass eine ärztliche Bescheinigung erforderlich sein wird.

Fazit

Zu den Menschen, die nicht gegen das Coronavirus geimpft werden können, zählen zurzeit hauptsächlich Kinder unter 12 Jahren. Es gibt jedoch noch andere Gründe, weshalb von einer Impfung abgeraten wird – beispielsweise im ersten Trimester einer Schwangerschaft. Medizinische Vorerkrankungen, die eine Impfung dauerhaft unmöglich machen, sind nicht per se definiert – dies liegt am Ermessen des behandelnden Arztes oder der Ärztin. Meist kann in diesen Fällen auf einen anderen Impfstoff zurückgegriffen werden.

Menschen mit Vorerkrankungen können diese mit ihrem behandelnden Arzt oder ihrer Ärztin absprechen. Auf individueller Basis kann dann ein Attest ausgestellt werden, dass aufgrund der Vorerkrankung eine Impfung nicht möglich ist. Dort, wo die 3G-Regeln gelten, müssen sich auch Menschen, die sich aufgrund ihrer Vorerkrankungen nicht impfen lassen können, testen lassen. Für sie sind die Tests bei Vorlage eines ärztlichen Attests im Original kostenlos.

Disclaimer 15.11.2021, 10:45h: Im Text wurde der Begriff "Trimenon" ergänzt, da das RKI in seiner Empfehlung diesen Begriff verwendet.

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