Raps blüht vor dem Braunkohlekraftwerk Niederaußem.
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Bundestag kann nun doch über das Klimaschutzgesetz abstimmen

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Bundestag kann nun doch über das Klimaschutzgesetz abstimmen

Der Bundestag kann wie geplant am Freitag das Klimaschutzgesetz verabschieden. Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag des CDU-Abgeordneten Heilmann abgewiesen, der die Abstimmung verhindern wollte.

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Mit einem Eilantrag wollte der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann verhindern, dass der Bundestag am Freitag über das neue Klimaschutzgesetz abstimmt und es mit den Stimmen der Ampelkoalition verabschiedet werden kann. Doch das Bundesverfassungsgericht hat seinen Antrag abgelehnt. Damit kann die Abstimmung im Bundestag wie geplant stattfinden.

Nicht genügend Zeit für Beschäftigung mit dem Klimaschutzgesetz

Heilmann hatte seinen Antrag damit begründet, dass die Bundesregierung mit dem neuen Klimaschutzgesetz weitreichende Änderungen geplant habe. Die Bundestagsabgeordneten hätten aber nicht genug Zeit gehabt, sich mit den Änderungen sorgfältig genug zu beschäftigen. Damit sei sein Recht als Abgeordneter "auf Beratung sowie auf gleichberechtigte Teilhabe als Abgeordneter an der parlamentarischen Willensbildung" verletzt worden.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Eilantrag zurückgewiesen und dies damit begründet, dass, Zitat, der Antrag in der Hauptsache derzeit von vorneherein unzulässig ist. Sprich: dass die komplette Klage, so wie sie bei Gericht eingereicht wurde, im Moment unzulässig ist. Eine weitere Begründung oder Einzelheiten dazu nannte das Gericht nicht.

"Gute Nachricht" für das Klima

Koalitionspolitiker zeigten sich nach der Karlsruher Entscheidung erleichtert. FDP-Fraktionschef Christian Dürr sagte: "Ich bin froh, dass das neue Klimaschutzgesetz nun ohne weitere Blockaden der Union verabschiedet werden kann. Ohne diese Reform würden im Sommer Fahrverbote drohen, obwohl wir die Klimaziele bereits erreichen - die Union war ganz offensichtlich bereit, den Autofahrern genau das zuzumuten."

SPD-Parlamentsgeschäftsführerin Katja Mast schrieb in einer Mitteilung: "Das ist eine gute Nachricht für den Klimaschutz. Gemeinsam mit dem Solarpaket, das am Freitag ebenfalls auf der Tagesordnung steht, beschleunigen wir den Ausbau der Erneuerbaren (Energien) und verbessern den Klimaschutz."

Im vergangenen Jahr hatte der CDU-Abgeordnete Heilmann per Eilantrag mehr Beratungszeit im Bundestag zum Heizungsgesetz durchgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht hatte aber damals betont, dass es nur in absoluten Ausnahmefällen in die Verfahrensabläufe des Bundestages eingreift.

Klimaschutzgesetz vereint Klimaziele

Die Reform des Klimaschutzgesetzes sieht vor, dass die deutschen Ziele für die Verringerung von Treibhausgasemissionen künftig nur noch insgesamt erreicht werden müssen. Bisher mussten auch sektorale Zielvorgaben in einzelnen Bereichen wie Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft oder Industrie erreicht werden. Insbesondere im Verkehrssektor wurden diese aber in den vergangenen Jahren regelmäßig überschritten.

Das Bundeskabinett hatte die Reform schon vergangenes Jahr beschlossen, parlamentarisch umgesetzt wurde sie aber bisher nicht. Eine Drohung von Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) mit Fahrverboten für Autos, um die Anforderungen der bisherigen Rechtslage zu erfüllen, brachte dann Bewegung in die Gespräche. Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie im Bundestag nahm am Mittwoch den Entwurf des geänderten Klimaschutzgesetzes mit den Stimmen der Ampel-Koalition an. Neben der Unionsfraktion votierten auch AfD und Linke gegen die Vorlage.

Mit Informationen von dpa.

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