Im Zentrum des Solarpakets stehen die Entbürokratisierung und das Ende eines möglichen Förderstopps für größere Photovoltaik-Anlagen.
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Im Zentrum des Solarpakets stehen die Entbürokratisierung und das Ende eines möglichen Förderstopps für größere Photovoltaik-Anlagen.

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Solarpaket: Was sich für Verbraucher und Kommunen ändert

Mehr Strom vom Dach oder vom eigenen Balkon: Die Ampelkoalition hat nach langem Ringen ein Solarpaket geschnürt und ehrgeizige Ziele formuliert. Was sich für Verbraucher, Unternehmen und Kommunen ändert. Ergänzt durch "Dein Argument".

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Die Berliner Ampelregierung hat mit mehreren Monaten Verzögerung das Klimaschutzgesetz und damit verbunden auch das Solarpaket auf den Weg gebracht. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Doch Firmen und Verbraucher können sich schon mal auf einige Neuerungen einstellen.

Solarpaket: Was soll sich ändern?

Im Zentrum des Solarpakets stehen die Entbürokratisierung und das Ende eines möglichen Förderstopps für größere Photovoltaikanlagen. So soll es eine vorher diskutierte Deckelung der gesetzlichen Förderung für Solardächer bei 52 Gigawatt nicht geben. Stattdessen wirbt die Ampelkoalition für Solar auf dem Dach und in Außenbereichen mit verbesserten Förderbedingungen, höheren Fördersätzen und einer einfacheren Abrechnung. Das soll auch selbst genutzten Solarstrom attraktiver machen.

Stromzähler spielt bei Balkonkraftwerken keine Rolle mehr

💬 Unter anderem der BR24-User "Karl_Willi" hat in den Kommentaren diskutiert, ob die Art des verbauten Stromzählers einen Einfluss auf die Genehmigung eines Balkonkraftwerks hat. Das Team von "Dein Argument"  hat ergänzt:

Wer überlegt, zuhause ein Balkonkraftwerk zu installieren, muss sich keine Gedanken mehr um den Stromzähler machen, der im Haus oder in der Wohnung verbaut ist. Früher war es so, dass ein veralteter Stromzähler ein Ausschlusskritierium für die Genehmigung einer Mini-PV-Anlage sein konnte. Inzwischen sind Mini-PV-Anlagen allerdings genehmigungsfrei und hängen nicht mehr vom Stand des Stromzählers ab. Selbst die Mitteilung über die Installation eines Balkonkraftwerks an den Stromnetzbetreiber entfällt. 💬

Es muss außerdem niemand mehr einen Spezialstecker besorgen. Der mitgelieferte Schuko-Anschluss ("Schutzkontakt") passt in jede Steckdose. Bei den Verbrauchern boomen seit dem letzten Jahr vor allem Mini-PV, deren maximale Leistung mit dem Solarpaket von 600 Watt auf 800 Watt steigen darf.

Lediglich im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur sollte die neue Balkonanlage eingetragen werden. Dafür gibt es jetzt ein vereinfachtes Onlineformular mit nur noch fünf Fragepunkten. Vermieter sollen außerdem vom Grundsatz her den Mietern ein Balkonkraftwerk erlauben. Dann dürfte bei geeigneter Lage und Sonneneinstrahlung der Anschaffung einer solchen Mini-Photovoltaik-Anlage kaum etwas im Weg stehen.

Was ändert sich beim Mieterstrom?

In Mehrfamilienhäusern soll Photovoltaik beim sogenannten Mieterstrom auch mit größeren Anlagen leichter nutzbar werden. Auch hier verspricht die Ampelregierung einen Abbau von Bürokratie. Unter Mieterstrom versteht man die Energie, die in der unmittelbaren Umgebung am Haus, im Garten oder mit einem Blockheizkraftwerk auf benachbarten Grundstücken erzeugt wird. Dieser Strom wird ohne den Umweg des öffentlichen Stromnetzes direkt eingespeist für die Haushalte.

Dadurch soll dieser Strom günstiger sein. Eigentümer und Vermieter können diese Energie weiterverkaufen an die Mieter oder einen Dienstleister wie die Stadtwerke damit beauftragen. Bislang ist das allerdings noch kein richtiges Erfolgsmodell.

Mieterstrom bislang selten genutzt

Es besteht für Mieter keine Verpflichtung, ihren Vermietern den selbst erzeugten Mieterstrom abzunehmen. Mieter dürfen immer auch mit einem externen Anbieter einen Vertrag abschließen, der vielleicht günstigere Tarife hat.

Der Vermieter bleibt auf seinem Strom im schlimmsten Fall komplett sitzen und bekommt für eine Einspeisung in das allgemeine Stromnetz lediglich acht Cent pro Kilowattstunde. Das lohnt sich nicht und stellt hier ein großes unternehmerisches Risiko dar.

Was ändert sich für Firmen und Kommunen?

Neben der Windenergie, die ebenfalls weiter gefördert wird, ist die Solarenergie die zweite wichtige Säule der Energiewende, die den schrittweisen Ausstieg aus den fossilen Energieträgern wie Kohle, Gas und Öl bedeutet. Nach den Zahlen der Bundesnetzagentur hat sich der Ausbau der Photovoltaik 2023 fast verdoppelt (auf 14,1 Gigawatt) gegenüber dem Vorjahr. In diesem Tempo soll es weitergehen, so dass die Ziele inzwischen erreichbar erscheinen.

Deshalb sollen neben privaten auch gewerbliche Photovoltaikanlagen weiter gefördert werden, etwa in Solarparks auf großen Dächern von Hallen und Supermärkten oder auch auf landwirtschaftlichen Flächen.

Welche Fragen sind noch offen für die deutsche Solarbranche?

Der Umfang der Förderung bleibe insgesamt unklar, mit der sich der Ausbau beschleunigen soll, sagte Carsten Körnig vom Bundesverband Solarwirtschaft. Eine Sonderförderung zum Schutz heimischer Solarhersteller war zuvor am Veto der FDP gescheitert. Das war als Maßnahme gegen die Billig-Konkurrenz aus China gedacht, die mit ihren Solarmodulen den europäischen Markt überschwemmt.

Immerhin hat die Solarleistung auch so deutlich zugenommen, etwa auf landwirtschaftlichen Flächen, auf gewerblichen Dächern von großen Hallen und auch im Privatbereich. Langfristig sollen sich gewerblich und private Nutzung bei der Photovoltaik in etwa die Waage halten.

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