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Bundesverfassungsgericht stoppt Abstimmung zu Heizungsgesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat die Verabschiedung des umstrittenen Heizungsgesetzes im Bundestag vorerst gestoppt. Die Karlsruher Behörde gab dem Eilantrag eines CDU-Abgeordneten statt, der seine Rechte wegen des raschen Prozederes verletzt sah.

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Eigentlich hatte die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP damit gerechnet, am Freitag die geplante Verabschiedung des umstrittenen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) - auch Heizungsgesetz genannt - im Bundestag durchzubekommen. Daraus wird nun erstmal nichts. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) stoppte am späten Mittwochabend die Beratungen. Zu rasch sollte das Gesetz durchgewunken werden. Die zweite und dritte Lesung dürfe nicht in der laufenden Sitzungswoche durchgeführt werden, teilte das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe mit.

Eilantrag eines CDU-Abgeordneten erfolgreich

Damit gab Karlsruhe dem Eilantrag von Thomas Heilmann statt. Der CDU-Bundestagsabgeordnete hatte einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung gestellt. Diese sollte dem Bundestag die abschließende Beratung und Abstimmung über das Gesetz untersagen, wenn der Gesetzentwurf den Abgeordneten nicht mindestens 14 Tage vorher schriftlich vorliegt.

Kritik an verkürzter Beratungszeit

Heilmann hatte argumentiert, seine Rechte als Abgeordneter seien durch das Gesetzgebungsverfahren erheblich verletzt worden. "Die Ampel ruiniert die Wärmewende mit einem Last-minute-Gesetzespaket und einem verfassungswidrigen Verfahren", warf er der Koalition aus SPD, Grünen und FDP vor. Wegen der maximal verkürzten Beratungen zur Novelle des GEG im Parlament könne man keine konzeptionelle Schwächen des Gesetzespakets aufzeigen und ändern.

BVG: Irreversible Verletzung der Beteiligungsrechte

Dazu erklärte das Gericht nun, Heilmanns Hauptsacheantrag im Organstreitverfahren erscheine mit Blick auf sein Recht auf gleichberechtigte Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung aus Artikel 38 des Grundgesetzes weder von vornherein unzulässig noch offensichtlich unbegründet. Die Folgenabwägung führe zum Ergebnis, "dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen". Das Interesse an der Vermeidung einer irreversiblen Verletzung der Beteiligungsrechte wiege schwerer als der Eingriff in die Verfahrensautonomie des Bundestages, der das Gesetzgebungsverfahren lediglich verzögere.

Union: Schwere Niederlage für Regierung

CDU-Fraktionschef Friedrich Merz wertete den Stopp der Heizungsgesetz-Abstimmung als "schwere Niederlage für die Bundesregierung von Olaf Scholz". "Dem unsäglichen Umgang der Bundesregierung mit dem Parlament und der Öffentlichkeit wurde nun ein Riegel vorgeschoben", sagte der CDU-Vorsitzende. "Das zeigt: Klimaschutz gelingt nicht mit der Brechstange, sondern nur durch gute und gründliche Beratung im Deutschen Bundestag. Olaf Scholz und seine Bundesregierung wären gut beraten, das Urteil aus Karlsruhe zum Innehalten zu nutzen. So wie bisher kann es im Deutschen Bundestag nicht weitergehen."

CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt forderte die Ampel-Koalition auf, das Heizungsgesetz nach der Entscheidung des Verfassungsgerichts zurückzuziehen. "Die wiederholte Missachtung des Parlaments durch die Ampel-Regierung hat jetzt durch das Bundesverfassungsgericht ein Stoppschild aufgestellt bekommen", erklärte er am Mittwochabend in Berlin. "Die Ampel sollte jetzt in sich gehen und dieses Murks-Gesetz endlich einstampfen." Die Entscheidung sei "eine schwere Klatsche für die Arroganz-Ampel und ihren respektlosen Umgang mit den Parlamentsrechten und der Öffentlichkeit", so Dobrindt weiter.

Aiwanger spielt den Ball zurück: "Durchpeitschen zeigt mangelndes Demokratieverständnis"

Bayerns Wirtschaftsminister Aiwanger (Freie Wähler) hat den vorläufigen Stopp der Abstimmung über das Gebäudeenergiegesetzes durch den Bundestag begrüßt. Das geplante "Durchpeitschen" so weitreichender Entscheidungen "ohne vernünftige Einbindung der Öffentlichkeit und des Parlaments" zeige das mangelnde Demokratieverständnis der Ampelkoalition in Berlin, so Aiwanger. "Diejenigen, die mir in den letzten Wochen mangelndes Demokratieverständnis wegen meiner Kritik an der Ampel vorgeworfen haben, sind auf den Falschen losgegangen."

Kubicki: "Verdiente Quittung für Grüne"

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP, Wolfgang Kubicki, wertete den Stopp als "verdiente Quittung für die Grünen, die in dieses Verfahren einen unerklärlichen Druck hineingegeben haben". Die Verfassungsrichter hätten deutlich gemacht, dass eine ordentliche Beratung notwendig ist, um die Akzeptanz der Bevölkerung für gravierende und weitreichende politische Maßnahmen zu erhalten, sagte der Bundestagsvizepräsident den Zeitungen. "Wir erwarten von unseren grünen Koalitionspartnern die nötige Demut gegenüber dieser Entscheidung."

Miersch: Entscheidung geht um Verfahren, nicht um Inhalt

SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch sieht vom Karlsruher Beschluss zum Heizungsgesetz nur das Bundestagsverfahren betroffen, nicht aber den Inhalt der Regelung. "Die Entscheidung ist selbstverständlich zu respektieren. Den Inhalt des Gesetzes betrifft sie nicht", sagte Miersch der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Donnerstag). "Ausdrücklich weist das Gericht auf die Möglichkeit einer Sondersitzung hin, über die nun beraten werden muss."

Gesetz sollte vor Sommerpause beschlossen werden

Wochenlang hatten die Ampel-Partner über das Heizungsgesetz von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Bauministerin Klara Geywitz (SPD) gestritten. Vor allem die FDP hatte Bedenken. Zunächst hatte das Kabinett den Gesetzentwurf beschlossen. Aber noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarte die Ampel weitere Änderungen, die sie in teils vage formulierten "Leitplanken" festhielt - ein sehr ungewöhnliches Verfahren, das dazu führte, dass eine erste Expertenanhörung zu dem zu diesem Zeitpunkt schon veralteten ursprünglichen Gesetzentwurf stattfand.

Die Koalitionsfraktionen legten am Freitag nun dem Bundestag Änderungsanträge zum ursprünglichen Gesetzentwurf vor. Am Freitag sollte das Heizungsgesetz im Bundestag beschlossen werden - noch vor der parlamentarischen Sommerpause, die nach dem 7. Juli beginnt.

Mit Informationen von dpa

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