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Bundestag beschließt Reform des Klimaschutzgesetzes

Der Bundestag hat am Freitag die von der Ampel-Koalition angeschobene Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Union und Umweltverbände hatten zuvor ein Aufweichen der deutschen Klimaziele bemängelt. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren.

Über dieses Thema berichtet: BR24 am .

Der Bundestag hat die umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes beschlossen. Mit den Stimmen der Ampel-Koalition stimmte das Parlament am Freitag in Berlin für die Änderung, die künftig die Bundesregierung als Ganzes und nicht mehr Ministerien einzeln bei der Erreichung der Klimaziele in die Pflicht nimmt.

Sektorziele damit aufgehoben

Anders als bisher sollen Ministerien, die die Klimaziele in ihrem Bereich reißen, auch nicht mehr zu Sofortprogrammen verpflichtet werden. Das bedeutet: Werden in einem Sektor die Ziele verfehlt, wie derzeit im Verkehr- und Gebäudebereich, kann ein anderer Bereich mit einer geringeren CO₂-Bilanz das ausgleichen. An den Emissionszielen selbst ändert sich allerdings nichts, wie Rednerinnen und Redner der Koalition im Bundestag betonten. Nachbesserungen für den Klimaschutz muss es nur noch geben, wenn Deutschlands Gesamtziel in Gefahr gerät. Dies wird 2026 erstmals wieder geprüft, sodass die jetzige Regierung keine neuen Klimaschutzbeschlüsse mehr fassen muss.

Drohung von Fahrverboten damit vom Tisch

Für die Gesetzesänderung stimmten die Abgeordneten der Ampel-Fraktionen. Die Opposition votierte dagegen. Ebenso wie auch Umweltverbände warfen Rednerinnen und Redner von Union und Linkspartei der Koalition ein Aufweichen der Klimavorgaben vor.

Im vergangenen Jahr verfehlten der Verkehrs- sowie der Gebäudebereich die Vorgaben. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) hatte mit drastischen Maßnahmen bis hin zu Fahrverboten am Wochenende gedroht, sollte der Bundestag die Reform des Klimaschutzgesetzes nicht bis Sommer beschließen - dann hätte Wissing ein Sofortprogramm vorlegen müssen, damit der Verkehrssektor die Klimaziele einhält.

Ampel verteidigt Reform in Bundestagsdebatte

Der CDU-Energiepolitiker Andreas Jung sprach von einer Entkernung des Klimaschutzgesetzes und einem Rückschritt für den Klimaschutz. Der FDP-Fraktionsvorsitzende Christian Dürr dagegen sagte, das alte Klimaschutzgesetz sei planwirtschaftlich gewesen. Dem Klima sei es vollkommen egal, ob CO₂-Emissionen im Energie-, Industrie- oder Verkehrssektor eingespart werden. Die Grünen-Fraktionsvorsitzende Katharina Dröge sagte: "Das Klimaschutzgesetz schaut in Zukunft nach vorne." Die Emissionsziele blieben. "Kein Gramm CO₂ darf in Zukunft mehr emittiert werden." Dröge räumte aber ein, die Grünen hätten sich eine noch klarere Verantwortung der einzelnen Sektoren gewünscht.

Der Geschäftsführer der Deutschen Umwelt-Hilfe (DUH), Jürgen Resch, kündigte an, "alle rechtlichen Mittel zur Durchsetzung wirksamen Klimaschutzes zu prüfen und zu ergreifen". Heute sei "ein rabenschwarzer Tag für den Klimaschutz", so Resch. "Alle Abgeordneten, die dieser Entkernung des Bundesklimaschutzgesetzes zugestimmt haben, schlagen insbesondere damit jungen Menschen, Kranken und all jenen offen ins Gesicht, die heute schon massiv unter der Erderhitzung leiden", sagte der DUH-Bundesgeschäftsführer.

CDU-Abgeordneter scheitert vor Bundesverfassungsgericht

Der CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann hatte versucht, die Abstimmung über das Klimaschutzgesetz mit einer einstweiligen Anordnung zu stoppen. Er sah durch die kurze Beratungszeit seine Rechte als Abgeordneter verletzt. Erst vorherige Woche hatten sich die Regierungsfraktionen SPD, Grüne und FDP nach langwierigen Verhandlungen über die Reform verständigt. Das Bundesverfassungsgericht wies den Antrag jedoch am Donnerstagabend zurück.

Bundestag entscheidet zum Klimaschutzgesetz
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Der Bundestag hat die Reform des Klimaschutzgesetzes verabschiedet. Ab jetzt geht es statt um die Bilanz einzelner Sektoren um die Gesamtbilanz.

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