Leider gibt es nicht genug solcher Masten in Deutschland: Wegen Schwächen im Handynetz hat die Bundesnetzagentur erstmals Bußgeldverfahren gegen die Mobilfunkanbieter Deutsche Telekom, Telefónica (O2) und Vodafone eingeleitet.
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Archivbild: Zwei Funkmasten stehen auf einem Hügel.

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Bundesnetzagentur: Bußgeldverfahren gegen Handynetzbetreiber

Die Bundesnetzagentur kritisiert Defizite im Handynetz und wirft Betreibern Versäumnisse vor. Die Verfehlungen sind zwar gering - dennoch hat die Behörde nun erstmals Bußgeldverfahren gegen etablierte Mobilfunkanbieter eingeleitet.

Über dieses Thema berichtet: BAYERN 3-Nachrichten am .

Sind Deutschlands Handynetze gut genug? Nein, sagt die Bundesnetzagentur und wirft den Betreibern Defizite vor. Wegen Schwächen im Handynetz hat die Bundesnetzagentur deshalb erstmals Bußgeldverfahren gegen die Mobilfunkanbieter Deutsche Telekom, Telefónica (O2) und Vodafone eingeleitet. Man habe dies "wegen schuldhafter nicht rechtzeitiger vollständiger Erfüllung der Versorgungsauflagen" getan, heißt es in einem Schreiben. Die Verfahrenseröffnung war im September, öffentlich war sie aber bisher nicht bekannt.

Netzbetreiber weisen Schuld von sich

Die Netzbetreiber sind der Ansicht, nicht gegen die Ausbauauflagen verstoßen zu haben. Sie berufen sich auf eine Ausnahmeregel: Dort, wo der Ausbau aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht möglich war - weil zum Beispiel niemand ein Grundstück vermieten wollte, auf dem ein Funkmast aufgestellt werden kann - gilt die Auflage auch ohne Netz als erfüllt. Allerdings ist die Netzagentur der Ansicht, dass diese Begründung in einigen Fällen nicht greift - und dass mancherorts eben doch Antennen hätten installiert werden können.

500 Funklöcher hätten bereits zum Jahreswechsel beseitigt sein müssen

Konkret geht es um 500 4G-Funklöcher, in denen keiner der drei Netzbetreiber einen Empfang von 100 Megabit pro Sekunde ermöglicht. Diese weißen Flecken hätten zum Jahreswechsel verschwunden sein müssen. Die Firmen schafften das aber nicht bei allen. Außerdem haben die Firmen noch in einigen Bundesstraßen-Tunneln kein gutes Netz, obwohl sie das haben müssten - auch das ist Gegenstand der Verfahren.

Bußgelder dürften niedrig ausfallen

Branchenkreisen zufolge ist die Zahl der Verfehlungen sehr gering. Sollten am Ende der Verfahren Bußgelder verhängt werden, dürften diese entsprechend niedrig sein. Die Verfahrenseröffnung wird eher als Signal an die Branche verstanden, sich beim Ausbau mehr anzustrengen und Versorgungsauflagen lückenlos einzuhalten.

Bereits im Frühjahr eröffnete die Netzagentur ein Bußgeldverfahren gegen den Neueinsteiger 1&1, der gerade sein eigenes Handynetz aufbaut und dieses bald starten will. Hierfür hatte 1&1 im Jahr 2019 erstmals Frequenzen ersteigert. Ende 2022 hätte die Firma 1000 5G-Standorte aktiviert haben müssen. Tatsächlich waren es fünf. Gegen etablierte Netzbetreiber hatte die Behörde hingegen bislang noch kein Bußgeldverfahren geführt.

Mit Informationen von dpa

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