Weil sie ihren Kamin nicht kehren lassen wollte und im Zuge dessen einen Polizisten geschlagen hatte, ist eine Frau aus Bad Füssing im Kreis Passau nun zu einer hohen Geldstrafe verurteilt worden. Wie die Polizei Bad Griesbach mitteilt, muss die ältere Dame wegen Beleidigung und Widerstands gegen die Polizei mehrere Tausend Euro zahlen. Der Strafbefehl ist rechtskräftig.
Kaminkehrer kommt mit Polizeischutz
Die Hausbesitzerin, deren genaues Alter die Polizei nicht preisgeben möchte, hatte vergangenes Jahr im Sommer einem Kaminkehrer den Zutritt zu ihrem Anwesen verweigert.
Nach einer vom Landratsamt angeordneten Zwangskehrung kam er mit Polizisten zurück. Es sei bereits damit gerechnet worden, dass die Frau Widerstand leiste, so die Polizei.
Polizei fesselt renitente Frau
Als die Bad Füssingerin den Kaminkehrer samt Polizisten entdeckte, wollte sie ihre Türe versperren. Einer der Beamten versuchte dies zu verhindern, woraufhin die Frau auf ihn einschlug. Die Polizisten mussten die Frau fesseln und so lange festhalten, bis der Kaminkehrer seine Arbeit getan hatte.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Passau erging daraufhin ein Strafbefehl vom Amtsgericht. Die renitente Frau wurde zu 120 Tagessätzen verurteilt. Warum sie ihren Kamin nicht kehren lassen wollte, ist unbekannt.
💡 Was hat das Landratsamt mit Kaminkehrern zu tun?
Bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger unterstehen bei bestimmten hoheitlichen Tätigkeiten der Aufsicht des Landratsamtes. Das Amt ist in der Pflicht, das Kehren von Kaminen, wenn dieses von den Eigentümern verweigert wird, durchzusetzen.
Nach dem Schornsteinfegerhandwerksgesetz sind Eigentümer von Anwesen und Feuerstätten verpflichtet, dem Bezirksschornsteinfeger für die Durchführung der erforderlichen Tätigkeiten Zutritt zu den Grundstücken und Räumen zu gestatten.
Kommen Eigentümer ihrer Verpflichtung nicht nach, werden also die Arbeiten nicht fristgerecht durchgeführt, muss der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger dies der Behörde unverzüglich melden. Diese schreibt die Eigentümer an und legt eine Frist fest. Wird diese nicht eingehalten, muss das Amt einschreiten - zur Not mit Hilfe eines Schlüsseldienstes oder der Polizei.
Ein Schornstein muss aufgrund des Brandschutzes unbedingt regelmäßig gereinigt werden. Außerdem prüft ein Kaminkehrer den Schornstein und alle seine Elemente auf volle Funktionstüchtigkeit und auf Schäden. Zu diesen Aufgaben gehört auch, Ablagerungen wie Ruß und Schmutz zu entfernen, um einer Kaminversottung entgegenzuwirken. Nur ein sauberer Schornstein ist voll funktionstüchtig und leitet die Abgase schnell nach außen ab.
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