Demonstranten auf der Münchner Theresienwiese
Bildrechte: dpa / Karl-Josef Hildenbrand

"Querdenken"-Demonstration in München

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München: Weitere Niederlage vor Gericht für "Querdenker"

Mehrere "Querdenken"-Demonstrationen, die für Sonntag und die kommende Woche geplant waren, dürfen nicht stattfinden. Am Samstag hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof ein von der Stadt München ausgesprochenes Verbot bestätigt.

Die Organisatoren der "Querdenker"-Demonstrationen, die sich gegen die Corona-Maßnahmen richten, haben vor Gericht erneut eine Niederlage erlitten. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies am Samstag zwei Beschwerden im Zusammenhang mit den Demonstrationen zurück. Für den morgigen Sonntag sowie ab Montag bis zum kommenden Sonntag waren Demos angemeldet worden. Wegen des Infektionsschutzes hatte die Stadt München diese jedoch verboten.

Keine Hinweise auf tatsächlich geplante Proteste

An diesem Sonntag sollte angeblich eine Kundgebung mit rund 120.000 Menschen auf der Theresienwiese stattfinden. Trotz entsprechender Aufforderung durch den Senat, habe der Veranstalter nicht glaubhaft gemacht, dass er diese angekündigten Versammlungen tatsächlich durchführen wolle, wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichtshofs gegenüber dem Bayerischen Rundfunk bestätigte. Im Gegensatz zu bisherigen Versammlungen in München, oder auch in Leipzig, seien Demonstrationen, zwischen dem 08. und dem 15. November, auf den Internet- und Social-Media-Seiten der "Querdenken"-Bewegung nicht erwähnt worden.

Auch sonst sei nicht ersichtlich, dass diese Veranstaltungen in irgendeiner Form beworben oder vorbereitet würden, so das Gericht weiter. Selbst wenn die Demonstration ernsthaft geplant worden wäre, sei das Verbot der Stadt München laut dem Senat dennoch zurecht ergangen. Weitere Rechtsmittel gegen die Beschlüsse können nicht eingelegt werden.

Verbot bereits am Freitag durch Gericht bestätigt

Die Beschwerden der "Querdenker" hatten sich gegen Entscheide des Verwaltungsgerichts München gerichtet. Das Gericht hatte bereits am Freitag das von der Stadt ausgesprochene Verbot bestätigt. Das Verwaltungsgericht lehnte beide Eilanträge der Veranstalter ab. Dabei wurde auf das Infektionsschutzgesetz verwiesen. 

Die "Querdenken"-Bewegung protestiert seit Monaten gegen die Corona-Maßnahmen - dabei werden Abstandsgebote und die Maskenpflicht häufig nicht eingehalten.

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