Ein Schwein in Nahaufnahme
Bildrechte: dpa-Bildfunk/Hauke-Christian Dittrich

Symbolbild: Schwein

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Völlig verwahrloste Tiere: Rieserin zu Haftstrafe verurteilt

Weil sie ihre Tiere massiv vernachlässigt hat, ist eine 36 Jahre alte Tierhalterin aus dem Ries zu einem Jahr Haft verurteilt worden. Amtstierärzte sprachen nach der Kontrolle des Hofes von einem "schrecklichen Szenario".

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Im Februar vergangenen Jahres rückten Amtstierärzte des Landratsamtes Donau-Ries auf dem Hof in Hainsfarth an. Was die Experten dort vorfanden, hat auch erfahrene Tierärzte erschüttert.

Schweine standen nach Angaben des Landratsamtes in Buchten, die schon so voller Gülle waren, dass sie sich nicht mehr hinlegen konnten. Ferkel wateten in ihren eigenen Exkrementen und fraßen vor Hunger den Kadaver eines anderen Schweins an. Auch Katzenwelpen mussten offenbar Kannibalismus betreiben, um überhaupt etwas zu Fressen zu haben. Sie waren allerdings bereits tot, als die Veterinäre auf den Hof kamen, genauso wie ein Schwein, ein Igel und dreizehn Hühner.

Landratsamt reagiert sofort

Noch am selben Tag wurden die Tiere alle anderweitig untergebracht und vom Tierarzt versorgt. Die 36 Jahre alte Tierhalterin war den Veterinären bereits bekannt: Im Juli 2020 hatte man bei einer Kontrolle schon einmal Probleme bei der Haltung der Katzen festgestellt. Diese seien aber nicht so gravierend gewesen, weshalb der Hof nicht engmaschiger kontrolliert wurde. Die Missstände seien dann erst im Februar 2021 aufgefallen, so eine Sprecherin des Landratsamts. Bei dem Hof handle es sich um keine professionelle Landwirtschaft, so die Sprecherin weiter.

Verurteilung wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz

Weil sie ihren Tieren über längere Zeit Leiden zugefügt habe und ihrer gesetzlich verankerten Fürsorgepflicht nicht nachgekommen sei, stellte das Veterinäramt Strafanzeige gegen die Tierhalterin bei der Staatsanwaltschaft Augsburg. Jetzt wurde der Fall am Amtsgericht Augsburg verhandelt und die Tierhalterin zu einem Jahr Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Der Grund: Vergehen nach Tierschutzgesetz in 27 Fällen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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