Pflegekräfte protestieren gegen die Impfpflicht
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Kundgebung gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht

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Pflegekräfte in Bayern: Welche Motive gibt es für Kündigungen?

Pflegekräfte in Bayern: Welche Motive gibt es für Kündigungen?

Deutschlandweit gilt seit Kurzem eine einrichtungsbezogene Corona-Impfpflicht. Zugleich gab es in Bayern zuletzt mehr Kündigungen im Pflegebereich. Liegt das tatsächlich an der Impfpflicht oder gibt es noch andere Gründe?

Seit einigen Tagen gilt in Deutschland die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Immer wieder wurde gewarnt, dass viele ungeimpfte Pflegekräfte deswegen ihren Job kündigen könnten.

Tatsächlich gab es zuletzt mehr Kündigungen: Die Arbeitsagentur zählte zwischen Dezember und Februar 5.700 neue Arbeitssuchende aus dem bayerischen Gesundheitswesen. Mehr als doppelt so viele wie im gleichen Zeitraum vor der Pandemie. Liegt das nur an der Impfpflicht?

Arbeitsbelastung ebenfalls ein Kündigungsgrund

Georg Sigl-Lehner hat die vielen Kündigungen in mehrfacher Hinsicht zu spüren bekommen. Lehner ist Präsident der Vereinigung der Pflegenden in Bayern und gleichzeitig selbst Leiter eines Pflegeheims. "Wir haben bei uns in der Einrichtung gerade zwei Kündigungen, die sich jetzt explizit nicht auf die Impfpflicht, sondern auf die Arbeitsbelastung beziehen", sagte er.

Sigl-Lehner geht davon aus, dass beides aktuell eine Rolle spielt: die Impfpflicht für Pflegekräfte, aber auch die harten Arbeitsbedingungen.

Krankenhausgesellschaft: Keine Versorgungsgefahr

Ähnlich sieht es Eduard Fuchshuber, Pressesprecher der Bayerischen Krankenhausgesellschaft. Auch wenn es in den Krankenhäusern deutlich weniger spürbar sei, als in den Alten-Pflegeeinrichtungen: "Es gibt schon in einzelnen Krankenhäusern vereinzelt die eine oder andere Kündigung, so im Sinne eines vorauseilenden Gehorsams, in Anführungszeichen gesprochen, aber grundsätzlich sehen wir keine Kündigungswelle", sagt er.

Deswegen gebe es aktuell auch keine Versorgungsgefahr trotz der Personalengpässe wegen vieler Covid-19-Erkrankungen: "Die Patientinnen und Patienten können schon sicher sein, dass die Notfallversorgung klappt und auch alle medizinisch dringend notwenigen Eingriff stattfinden können", betont Fuchshuber.

Was passiert bei konsequenter Durchsetzung der Impfpflicht?

Allerdings ist nicht ganz klar, wie es weitergeht. Denn was passiert, wenn die einrichtungsbezogene Impfpflicht konsequent durchgesetzt wird – also im Ernstfall ungeimpfte Pflegekräfte nicht mehr zur Arbeit kommen dürfen?

Die Bayerische Krankenhausgesellschaft geht davon aus, dass 95 Prozent ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vollständig geimpft sind. In den Krankenhäusern wäre der Ausfall von Personal also womöglich zu stemmen.

Anders sieht es in den Pflegeeinrichtungen aus. Georg Sigl-Lehner rechnet hier mit einer Impfquote von 85 bis 90 Prozent: "Dann heißt das im Umkehrschluss nichts anderes, als dass zehn bis 15 Prozent der jetzt in der Pflege Tätigen nicht mehr in der direkten Pflege zur Verfügung stehen. Das kann sich unser System nicht leisten", warnt er.

Mehrstufiges Verfahren bis zum möglichen Beschäftigungsverbot

Wann die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Bayern konsequent umgesetzt wird, ist noch nicht klar. Aktuell gibt es eine Übergangslösung. Derzeit melden Einrichtungen ihre ungeimpften Mitarbeiter an die Gesundheitsämter. Danach folgt ein mehrstufiges Verfahren – bis dann ganz am Ende ein Beschäftigungsverbot stehen könnte.

Georg Sigl-Lehner von der Vereinigung der Pflegenden in Bayern favorisiert eine allgemeine Impfpflicht – nicht nur für die Pflegekräfte. Damit alle Menschen im Gesundheitswesen geschützt sind: Patienten, Pflegebedürftige und Mitarbeiter.

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