Ein 23 Jahre alter Mann soll in München ein Kind in einer U-Bahn missbraucht haben, deren Fahrer er war. Er hat die Tat vor dem Landgericht München I gestanden. "Ich bereue meine Taten zutiefst", sagte er vor Gericht.
Wegen Verbreitung von Kinderpornografie angeklagt
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, sich mehrfach mit dem Kind in der U-Bahn verabredet, es geküsst und begrapscht zu haben - unter anderem in der Fahrerkabine. Der Mann ist auch wegen Verbreitung von Kinderpornografie angeklagt und weil er sich an weitere Kinder rangemacht und ihnen in Chats beispielsweise Nacktbilder von sich geschickt haben soll. Die Öffentlichkeit wurde für die Aussage der betroffenen Kinder vom Prozess ausgeschlossen.
Er wolle die "Geschädigten um Entschuldigung bitten", sagte der Mann, nachdem er die angeklagten Taten "vollumfänglich" eingeräumt hatte. Er sei in Beziehungen zu anderen Menschen schon "oft über das Ziel hinausgeschossen", habe keine richtige Balance finden können zwischen "Nähe und Distanz". Als Grund dafür gab er "einige Schicksalsschläge" in seinem Leben an - wie den Verlust seines Vaters im Jahr 2019. "Ich hatte viel Verlustangst", sagte er, und "Sorge vor dem Alleinsein". "Mein Ziel war es keinesfalls, jemandem zu schaden."
Nicht erster Fall eines sexuellen Übergriffs durch U-Bahn-Fahrer
Der Fall ist nicht der erste Vorwurf eines sexuellen Übergriffs durch einen Münchner U-Bahn-Fahrer: Bereits im Jahr 2018 war ein Fahrer zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden, weil er eine 18-Jährige vergewaltigt hatte, die betrunken in seiner Bahn eingeschlafen war. In der öffentlich nicht zugänglichen Wendeanlage der U-Bahn hatte der Mann sie begrapscht und vergewaltigt. Eine Videoanlage hatte die Tat aufgezeichnet.
Auch einer der Übergriffe auf das Kind, um die es nun vor Gericht geht, soll sich in einer solchen Wendeanlage zugetragen haben. Nach Angaben der Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) wurde der Angeklagte im November 2020 nach seinem Dienst verhaftet. Sein Anwalt habe wenige Tage später dessen Kündigung bei der MVG eingereicht.
Angeklagter steht unter Bewährung wegen Vergewaltigung
Ein Sprecher betonte, dass die MVG bei der Einstellung neuer Mitarbeiter Wert "auf einen einwandfreien Leumund" lege, der seit 15 Jahren durch ein Führungszeugnis bestätigt werden müsse. "Sollte eine Kollegin oder ein Kollege durch straffälliges Verhalten auch während ihrer/seiner Dienstzeit auffällig werden, würden wir entsprechende Maßnahmen ergreifen", sagte der Sprecher.
Der nun angeklagte U-Bahn-Fahrer stand unter Bewährung, als er sich an dem Zwölfjährigen verging. 2019 war er wegen Vergewaltigung und Nötigung zu einer Jugendstrafe verurteilt worden. Das Gericht hat vier Verhandlungstermine für den Prozess angesetzt. Das Urteil könnte am 8. Juli fallen.
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