Ein Wolf blickt in die Ferne.
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Trotz Protesten: Wolf in Oberbayern darf abgeschossen werden

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Trotz Protesten: Wolf in Oberbayern darf abgeschossen werden

Die Regierung von Oberbayern hat den Abschuss eines Wolfes aus Gründen der öffentlichen Sicherheit genehmigt. Genanalysen hätten bestätigt, dass er mehrere Tiere getötet hat. Der Bund Naturschutz prüft, ob er gegen den Abschuss-Bescheid klagen wird.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Seit Monaten wird über ihn diskutiert - den Wolf, der in den Landkreisen Traunstein, Rosenheim und Berchtesgadener Land unterwegs ist und dort schon mehrere Weide- und Wildtiere gerissen hat. Nun hat ihn die Regierung von Oberbayern offiziell zum Abschuss (beziehungsweise wie es offiziell heißt: "zur Entnahme") freigegeben.

Männlicher Wolf genetisch identifiziert

Wie die Regierung von Oberbayern mitteilt, haben Genanalysen bestätigt, dass es sich um genau das Tier handelt, das in den vergangenen Wochen mehrere Schafe, Ziegen und Wildtiere in den Landkreisen Berchtesgadener Land, Traunstein und Rosenheim verletzt, beziehungsweise getötet hat. Der männliche Wolf konnte anhand eines genetischen Codes identifiziert werden.

Gefährdung der öffentlichen Sicherheit

Mit der Ausnahmegenehmigung soll eine Gefährdung von Menschen vermieden werden. Die Regierung hat laut einer Mitteilung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit so entschieden. Eine einberufene Expertenkommission am Landesamt für Umwelt sei zu dem Ergebnis gekommen, dass sich das Tier wiederholt in der Nähe bewohnter Häuser aufgehalten hat und offenbar die Nähe zu Siedlungsstrukturen sucht. Nachdem der Wolf etliche Tiere gerissen hatte, sei nach Bewertung der Expertenkommission zu befürchten, dass in Zukunft Menschen zu Schaden kommen könnten.

  • Zum Artikel: Bauernverband: Leitfaden zum Verhalten nach einem Wolfsriss

Über möglichen Abschuss wird seit Wochen gestritten

Voraussichtlich am 17. Januar will die Regierung von Oberbayern die weiteren Schritte bekannt geben. Mehrere bayerische Naturschutzverbände weisen die Entscheidung als nicht rechtens zurück. Die Begründung reiche für den schnellen Abschuss nicht aus, die rechtlichen Voraussetzungen für die Tötung des geschützten Wolfs seien nicht gegeben. Auch die Almbauern hatten sich um ihre Herden gesorgt.

Landwirtschaftsministerin begrüßt Abschusserlaubnis

Die Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber, die bereits zuvor den raschen Abschuss gefordert hatte, begrüßte die Entscheidung der Regierung von Oberbayern. Man müsse ein Raubtier, das übergriffig geworden ist und ganz offensichtlich seine Scheu verloren hat, auch mal entnehmen, so die Ministerin. «Bei diesem Wolf, der in Südostoberbayern immer näher an die Siedlungen herangekommen ist, war das dringend notwendig.», so Kaniber. Der Wolf sei «ein Kulturfolger» und intelligent. «Wenn er lernt, dass es für ihn auf Almen, in Ställen und in Siedlungen Futter gibt, ohne dass er etwas zu befürchten hat, wird er immer dreister.»

Bund Naturschutz prüft Klage

Der mögliche Abschuss ist längst ein Politikum. Der Bund Naturschutz hatte bereits eine Klage angekündigt, falls es zu einem Abschuss-Bescheid kommen würde. Zuvor wolle man aber noch die genaue Begründung der Regierung von Oberbayern abwarten, sagte Uwe Freidel, Wolfsexperte beim vom Bund Naturschutz dem Bayerischen Rundfunk. «Wir werden uns den Bescheid anschauen und mit hoher Wahrscheinlichkeit dagegen klagen.» Er könne nicht nachvollziehen, dass durch den Wolf eine erhöhte Gefährdungslage für Menschen vorliege. Der Wolf habe sich den Siedlungen genähert, weil dort die Herdetiere gelebt haben. Bei einem einzigen Kontakt mit einem Menschen sei der Wolf geflüchtet.

LBV: Wolf zeigt normales Wolfsverhalten

"Diese Abschussgenehmigung ist nicht nachvollziehbar“, sagt auch Norbert Schäfer, der Vorsitzende des Landesbunds für Vogelschutz (LBV). Lediglich in einem von 13 bestätigten Vorfällen mit Wölfen sei es zu einer Begegnung eines Wolfes mit einem Menschen gekommen und der Wolf sei sofort geflüchtet. Das entspreche normalem Wolfsverhalten und rechtfertige keinen Abschuss. Schäffer verwies auf den Aktionsplan Wolf des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU), nach dem ein Abschuss dann möglich sei, wenn ein Wolf wiederholt Herdenschutzmaßnahmen überwunden habe, es zu Verlusten bei nicht schützbaren Herden oder zu einer Gefährdung eines Menschen gekommen sei.

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