Wiesn 2019 mit Fahrgeschäften
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Wegen Steuerhinterziehung: 7.000 Euro Strafe für Ex-Wiesn-Wirt

Der frühere Wiesn-Wirt und langjährige Vorsitzende der Münchner Schausteller, Edmund Radlinger, ist wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Außerdem muss er 7.000 Euro Geldstrafe zahlen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Das Amtsgericht München hat den ehemaligen Wiesn-Wirt des "Münchner Weißbiergarten" und langjährigen Vorsitzenden der Münchner Schausteller, Edmund Radlinger wegen Steuerhinterziehung verurteilt.

Mehrere Jahre Steuern hinterzogen

Das Münchner Amtsgericht verhängte eine zweijährige Freiheitsstrafe auf Bewährung gegen Radlinger. Außerdem muss er 7.000 Euro Geldstrafe zahlen. Zudem werden weitere 285.000 Euro als "Wertersatz" eingezogen. Radlinger soll durch die Hinterziehung von Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer über mehrere Jahre sogar eine noch höhere Summe erschlichen haben.

Dem Urteil war ein "Deal" vorausgegangen: Radlinger legte - unter Verweis auf schlechte finanzielle Berater - ein Geständnis ab. Dafür wurde im Gegenzug ein Teil der Anklage eingestellt. Die Reisegewerbekarte, die auch Voraussetzung für eine Wiesn-Zulassung ist, hatte er in der Vergangenheit bereits abgegeben.

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