Strafjustizzentrum München
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Wiesnwirt wegen Kokainkaufs verurteilt

Weil er Kokain gekauft hat, ist ein Münchner Wiesnwirt zu 72.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Er war bei den Ermittlungen rund um den Drogenskandal bei der Münchner Polizei ins Visier der Drogenfahnder geraten.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Ein Wiesnwirt ist wegen Kokainkaufs vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Mann muss 72.000 Euro zahlen.

Trotz Verurteilung nicht vorbestraft

Nach Überzeugung des Amtsgerichts München hat der 34-jährige Großgastronom mit einem Freund vor vier Jahren vier Gramm Kokain für eine Party in seiner Wohnung gekauft. Bei der Berechnung der Geldstrafe legte die Richterin 90 Tagessätze zugrunde. Ab 91 Tagessätzen wäre der Gastronom vorbestraft gewesen.

Verteidigung wollte Freispruch

Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Der Verdacht gegen den Wirt habe sich nicht ausreichend bestätigt, so der Anwalt. Der Hauptbelastungszeuge habe schließlich zunächst den ähnlich aussehenden Bruder des Angeklagten als Kunden benannt und sich erst später korrigiert. Der Zeuge sei nicht glaubwürdig. Es handelte sich dabei um einen Dealer, der bereits im Drogenprozess gegen einen Münchner Club-Betreiber ausgepackt und die Namen von Kunden genannt hatte – darunter  etliche Münchner Polizisten. Bei den weiteren Ermittlungen sprach der Drogenhändler dann irgendwann auch von dem Kokaingeschäft vor der Haustür des Gastronomen.

Kokainkauf durch Freund vermittelt

Für die Drogenfahnder war das eher ein "Randthema", wie einer von ihnen vor Gericht sagte. Vermittelt haben soll das Geschäft ein Freund, der nach Angaben eines Drogenfahnders als "Mann fürs Weiße" bekannt war, der "immer Pulver organisieren" konnte. Mittlerweile ist er selbst verurteilt. Als aktuellen Beruf gibt er Skilehrer an. Früher sei er Stammkunde bei ihm gewesen, berichtete der Dealer vor Gericht, und auch am fraglichen Tag habe er Kokain bestellt und zusammen mit dem ziemlich "besoffenen" Wirt entgegengenommen.

"Absurd hohe" Kokain-Konzentration bei Haar-Analyse

Als die Ermittlungen bereits liefen, wurde bei dem Wirt eine Haar-Analyse gemacht: Eine "absurd hohe" Kokain-Konzentration wurde da laut Staatsanwaltschaft festgestellt. Auch sei zum Beispiel ein Wirkstoff gefunden worden, der in Ecstasy vorkomme. In dem Prozess ging es allerdings nicht um Konsum, der nicht strafbar ist, sondern nur um den "unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln". 160 Tagessätze forderte die Anklage für die Berechnung der Geldstrafe. Die Richterin legte aber 90 Euro zugrunde. Sie begründete das unter anderem damit, dass der Angeklagte nicht vorbestraft sei, und die Straftat auch schon länger zurückliege. Deshalb sei auch "das Ermittlungsverfahren lange über seinem Kopf geschwebt".

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