Die Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth sahen es als erwiesen an, dass der angeklagte IT-Techniker aus Erlangen eine selbstgebackene Zimtschnecke mit Schlafmittel versetzte, um seine von ihm getrenntlebende Ehefrau zu töten. Auch die Schwiegermutter des Mannes aß von der vergifteten Zimtschnecke.
Die beiden Frauen erkrankten daraufhin schwer und mussten im Krankenhaus behandelt werden. Die Schwurgerichtskammer sah darin einen versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung. Außerdem verurteilte sie den Angeklagten wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln.
Richter: Angeklagter hat Vergiftung der Ehefrau in Kauf genommen
Der Vorsitzende Richter erklärte in seiner Urteilsbegründung, der Angeklagte habe damit rechnen müssen, dass seine Frau an der vergifteten Zimtschnecke stirbt. Dies habe er billigend in Kauf genommen, indem er sich nicht darum gekümmert habe, ob sie überlebt oder nicht. Auch habe die Gefahr bestanden, dass auch noch der kleine Sohn des Paares von dem Gebäck isst. Ein toxikologisches Gutachten hatte festgestellt, dass die Dosis in der Zimtschnecke potentiell tödlich war.
Nach dem Gefängnis kommt die Entziehungsanstalt
Wenn der 39-Jährige seine Gefängnisstrafe abgesessen hat, muss er allerdings in eine Entziehungsanstalt. Der Angeklagte ist abhängig von Betäubungsmitteln, die er sich regelmäßig in Holland bestellte. Er sei psychisch labil und behandlungsbedürftig, so der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Wie lange er in Behandlung bleiben muss, entscheiden die Ärzte der Einrichtung.
Am Vormittag hatte die Staatsanwaltschaft eine Gefängnisstrafe von neun Jahren wegen versuchten Mordes gefordert. Der Verteidiger hingegen sah in der Tat lediglich eine versuchte gefährliche Körperverletzung und plädierte auf eine deutlich niedrigere Strafe.
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