Schwarzbauten in Weidach bei Wolfratshausen
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Schwarzbauten in Weidach droht der Abriss

Geht es nach dem Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, dann müssen sich drei Familien bald ein neues Zuhause suchen. Denn die Häuser, in denen sie zur Miete wohnen, wurden von einem Unternehmer gebaut, der wissentlich gegen das Baurecht verstoßen hat.

Über dieses Thema berichtet: Mittags in Oberbayern am .

Ein Damoklesschwert schwebt über dem Wohnglück von drei Familien in Weidach bei Wolfratshausen. Denn das Landratsamt hat den Abriss von drei Häusern verfügt: Sie seien ohne Baugenehmigung errichtet worden, heißt es. Der Bauherr habe wissentlich gegen das Recht verstoßen. Nun droht nur vier Jahre nach Fertigstellung der Abriss, obwohl die Bewohner der Häuser gar nicht schuld sind an der misslichen Lage.

Gute Wohnlage - aber wohl nur noch bis zum Herbst

Der Ortsteil Weidach schlängelt sich an der Straße mit dem Namen Isarspitz Richtung Norden, am Ende der Straße liegt das Klärwerk der Stadt Wolfratshausen, dahinter fließen Isar und Loisach zusammen. Die drei umstrittenen Häuser haben Blick auf das Hochufer, Äcker und Weiden halten das Klärwerk auf Abstand. Doch ab Oktober soll mit der guten Wohnlage Schluss sein, ab dann gilt die Abrissverfügung des Landratsamts. Für Landrat Josef Niedermaier (Freie Wähler) ist der Fall klar: "Der Bauherr hat grob gegen des Baurecht verstoßen und jetzt stehen drei Häuser da, die kein Baurecht haben, die illegal errichtet worden sind und nach den geltenden gesetzlichen Regeln abgerissen werden müssen."

Bauherr räumt Fehler ein und will "büßen"

Die drei betroffenen Familien sind nur Mieter und wollen sich zur aktuellen Situation nicht äußern. Ihre Gemütsverfassung dürfte zwischen Bangen und Hoffen angesiedelt sein. Denn ihr Vermieter, der Bauherr der drei Häuser, kämpft noch gegen den Abriss an. Gegenüber dem Isar-Loisachboten hat er sich schriftlich geäußert. In seinem Statement spricht er von eigenen Fehlern, für die er büßen werde. Doch einen Abriss hält er für völlig unangemessen, für eine Vernichtung von volkswirtschaftlichen Werten.

Wieviel Abweichung von der Baugenehmigung?

Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht München ist der Bauherr allerdings schon gescheitert, nun ist ein Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof anhängig. Dabei geht es vor allem um die Frage, ob die Häuser so, wie sie tatsächlich am Siedlungsrand stehen, ganz erheblich von der ursprünglichen Baugenehmigung aus dem Jahr 2014 abweichen oder nur geringfügig.

Doppelgarage statt Carport - Baustopp schon während des Baus

Die Firsthöhe ist nach Feststellung der Kreisbaubehörde um fast 70 Zentimeter zu hoch, zudem ist das Gelände aufgeschüttet worden und aus den genehmigten Carports ist jeweils eine Doppelgarage geworden. Hinzu kommt, dass die Behörde dies schon während der Bauzeit erkannt und daher einen Baustopp verfügt hat. Der Bauherr baute weiter und vermietete die drei Häuser, wohl in der Hoffnung, dass die Behörden den Mietern nicht einfach das Dach über dem Kopf wegreißen werden.

"So leid es mir für die Mieter tut, die wurden von dem Bauherrn als Geiseln genommen. Unsere Möglichkeiten als Kreisbehörde geben nach dem Baurecht momentan nur den Abriss her." Landrat Josef Niedermaier

Gibt es keine bessere Lösung als den Abriss?

Bleibt die Frage, ob das Baurecht diesem konkreten Fall gerecht wird. Wäre es nicht sinnvoller, den Bauherrn mit einer drastischen Geldbuße zu bestrafen? Dann könnte man die Häuser stehen lassen. Schließlich gab es für diese drei Grundstücke ein Baurecht, nur eben für etwas kleinere Häuser. Doch das Baurecht sieht nur ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro pro Fall vor. Wohl zu wenig um den wirtschaftlichen Gewinn deutlich zu übersteigen und andere potentielle Bausünder abzuschrecken.

Schwarzbauten machen Kommunen zu schaffen

Kommunen müssen sich immer wieder mit der Problematik von Schwarzbauten beschäftigen. Das reicht von Umbauten in der Gastronomie über unerlaubte Schwimmbecken bis hin zur übergroßen Gartenlaube.

Manchmal wissen die Heimwerker gar nicht, dass sie einen Schwarzbau errichtet haben. Zum Beispiel bei einer Terrasse: Die braucht ja keine Genehmigung am Haus, aber wenn man nun die Markise gegen ein Dach austauscht und dann, weil es halt doch immer herzieht, drei Wände selbst hochzieht und wenn sie auch nur aus Holz sind ist aus der Terrasse ein Wintergarten geworden und der ist genehmigungspflichtig. Das gilt auch mit Umbauten von Garagen in ein Homeoffice oder in ein Zimmer für den Teenager.

Mondscheinhäuser in der Nachkriegszeit

Schwarzbauten sind nichts Neues. So wollten nach dem 2. Weltkrieg viele Kriegsvertriebene oder auch Fabrikarbeiter aus ihren Baracken raus und haben ihr Schicksal selbst in die Hand genommen. So entstanden sogenannte Mondscheinhäuser. Schnell selbst gebaute Häuser, meist ohne Keller, gebaut über die Oster- oder Pfingstfeiertage. Ziel war es nach vier Tagen eingezogen zu sein. Über die Feiertage bauen, das war ein einfacher Trick, um vollendete Tatsachen zu schaffen. Um sesshaft zu werden, ohne dass die Gemeinde etwas mitbekommt.

In München und Umgebung sind so ganze Siedlungen entstanden, wie zum Beispiel die Schwarzhölzlsiedlung in Feldmoching oder die Trinkl-Siedlung in Untermenzing. Meist wurden die Siedlungen nachträglich genehmigt. Die letzte war die Siedlung am Burgfrieden in Karlsfeld. Diese 20 Häuser am Würmkanal sind erst seit Ende 2018 legalisiert und keine Schwarzbauten mehr.

Illegale Panzer-Teststrecke in München-Allach?

In München gibt es derzeit eine Schwarzbauproblematik der besonderen Art. Der Rüstungskonzern Krauss-Maffei Wegmann betreibt in München-Allach eine Panzer-Teststrecke und eine Lackieranlage ohne Genehmigung. Es geht um den Immissionsschutz, also den Schutz der Anwohner vor Lärm und Abgasen. Das Unternehmen hat hier nachträglich eine Genehmigung beantragt, aber die liegt gerade noch bei der zuständigen Behörde.

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