Ein Schulkind mit Maske im Unterricht.
Bildrechte: stock.adobe.com/Halfpoint

Maskenpflicht im Unterricht: Bald auch für alle Grundschüler?

Per Mail sharen
Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Keine Ausnahmen mehr bei Maskenpflicht für Grundschüler

Für ausnahmslos alle Grundschüler gilt nach den Herbstferien Maskenpflicht am Platz, darauf hat das Gesundheitsministerium hingewiesen. Über einen erneuten Ausnahmeantrag der Stadt München will das Ministerium am Wochenende entscheiden.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Münchens OB Dieter Reiter will weiter, dass Grundschüler in der Landeshauptstadt die Masken in den Schulen am Platz abnehmen dürfen. Er hat deshalb beim Gesundheitsministerium einen entsprechenden Ausnahmeantrag gestellt. Ob über diesen noch heute entschieden wird, ist unklar.

Laut Bezirksregierung keine Ausnahmen bei Maskenpflicht

Die Regierung von Oberbayern hat auf Nachfrage des Bayerischen Rundfunks noch einmal klar gestellt, dass die Maskenpflicht ab kommenden Montag für alle Jahrgangsstufen gilt, also auch für Grundschüler. Die bestehenden Ausnahmen würden mit dem Ablauf des 9. Novembers ihre Gültigkeit verlieren.

Ausnahmen gab es noch für fünf Landkreise in Oberbayern

Bereits einmal hatten sich die Stadt München und mehrere Landkreise trotz hoher Zahlen gegen die Maskenpflicht für Grundschüler gestellt. Ausnahmen bestanden laut Regierung von Oberbayern für die Landkreise Ebersberg, Eichstätt, Erding, Landsberg, Neuburg-Schrobenhausen und für die Landeshauptstadt München. Sprecher der Landkreise Ebersberg und Landsberg haben bereits erklärt, dass sie sich dieser Anordnung fügen werden.

Masken am Platz laut OB Reiter nicht notwendig

Oberbürgermeister Dieter Reiter hatte noch am Freitagnachmittag in einer Mitteilung bekräftigt, dass die Masken aus seiner Sicht am Platz nicht notwendig seien. Von mehr als 47.000 Münchner Grundschülern seien ganze neun Corona positiv – und davon habe sich keiner in der Schule angesteckt. Bei den Grundschullehrkräften und dem Schulpersonal gebe es keinen einzigen Infizierten, so Reiter. Er erwarte daher, dass das Gesundheitsministerium die Ausnahmeregelung für die Stadt München wieder genehmige.

Ministerium prüft Antrag der Stadt München

Beim Gesundheitsministerium heißt es, der Antrag der Stadt München werde derzeit geprüft. Eigentlich sei man sich aber mit der Regierung von Oberbayern einig, dass nur in begründeten Einzelfällen Ausnahmen von der Maskenpflicht am Platz zugelassen würden, soweit dies aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar sei. Die Verordnung biete aber angesichts des hohen Infektionsgeschehens keine Grundlage für flächendeckende Ausnahmen im Grundschulbereich.

Laut einem Sprecher des Gesundheitsministeriums ist fraglich, ob über den Antrag der Stadt München noch heute, oder erst am Wochenende entschieden wird.

"Darüber spricht Bayern": Der neue BR24-Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!