Der Angeklagte, der sich einen Ordner vor Gesicht hält, wird von seinem Anwalt zum Platz geführt.
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Der Angeklagte, der sich einen Ordner vor Gesicht hält, wird von seinem Anwalt zum Platz geführt.

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Mit 230 auf der A 9: Angeklagter bedauert tödliche Raserei

Mit über 230 Stundenkilometern hatte ein 23-jähriger auf der A 9 ein anderes Auto gerammt - dessen Fahrer starb. Der Prozess vor dem Ingolstädter Landgericht begann mit einer Entschuldigung des Angeklagten.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Einfach den Rausch der Geschwindigkeit erleben. Koste es was es wolle - und sei es ein Menschenleben. So hat die Staatsanwaltschaft Ingolstadt die Haltung des 23-Jährigen Autonarren beschrieben, der erneut auf der Anklagebank sitzt. Ihm droht eine lange Haftstrafe. Zu Prozessbeginn hat er sich bei den Eltern seines 22-jährigen Opfers entschuldigt.

Prozess neu aufgerollt: Anklage wegen Totschlags und illegalem Autorennen

Die erste Strafkammer des Landgerichts Ingolstadt muss diesen Prozess völlig neu aufrollen. Er war vergangenen Oktober geplatzt, weil einer der Prozessbeteiligten auf lange Zeit erkrankt war. So ist juristisch alles aus dem ersten Prozessanlauf wertlos. Alle Zeugen müssen deshalb erneut befragt werden.

Auch die Staatsanwaltschaft musste deshalb ihre Anklage erneut verlesen. Sie lautet nach wie vor auf Totschlag und verbotenes Autorennen. So könnte der Angeklagte nach dem sogenannten Raser-Paragrafen zu einer hohen Haftstrafe verurteilt werden.

Über 560 PS: Auto rechtswidrig frisiert

Der Fertigungsmechaniker aus Geisenfeld war im Oktober 2019 auf der Autobahn A 9 bei Manching unterwegs. Trotz der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h fuhr er bei Manching mit über 230 Stundenkilometern auf einen anderen Wagen auf. Dessen gleichaltriger Fahrer war sofort tot.

Der Fertigungsmechaniker, der lange Zeit bei BMW gearbeitet hat, hatte sein Auto zu einer waren Rennmaschine ausgebaut und den Wagen illegal durch ein Software-Tuning auf über 560 PS getrimmt. Theoretisch hätte er damit Höchstgeschwindigkeit von 350 Stundenkilometer erzielen können. Der BMW war so nicht zugelassen für den Straßenverkehr.

Verteidigung: Kein gewissenloser Raser

Die beiden Verteidiger des 23-Jährigen wollen das Bild widerlegen, wonach ihr Mandant ein gewissenloser Raser sei. "Er ist kein fanatischer Autofahrer", so Rechtsanwalt Andreas Ruch. «Er wollte diesen Unfall nicht.» Der Verteidiger betonte, dass das Tempolimit an den Ort des Zusammenstoßes nicht aus Gründen der Verkehrssicherheit gegolten habe, sondern aus Lärmschutzgründen. Die Strecke selbst sei übersichtlich.

Der Angeklagte erklärte, der Autofahrer vor ihm sei ohne zu Blinken auf die linke Spur gewechselt. "Ich bin sofort mit beiden Füßen auf die Bremse getreten", doch nach zwei Sekunden sei es zum Aufprall gekommen. Wie die innere Haltung des Rasers rechtlich zu bewerten ist, ist die Kernfrage dieses Prozesses. Die Strafkammer hat noch neun weitere Verhandlungstage geplant, um das Geschehen aufzuklären. Das Urteil könnte dann Ende März fallen.

Angeklagter entschuldigt sich bei Eltern des Opfers

Die Eltern des Opfers treten als Nebenkläger auf. Anders als beim ersten Verfahrensanlauf sind die aus Kroatien stammenden Angehörigen des Opfers diesmal aber nicht vor dem Landgericht erschienen. In seinem an sie gerichteten Statement erklärt der Angeklagte: "Es sind fast 1,5 Jahre vergangen seit dem Unfall. Jeden Tag denke ich daran, es tut mir unendlich leid, dass Sie einen geliebten Menschen verloren haben. Ich möchte, dass Sie wissen, dass ich mein Leben gegen das des Opfers tauschen würde. Ich wünschte, ich könnte mehr tun als mein Beileid. Bitte verzeihen Sie mir."

💡 Was ist der "Raser-Paragraph"?

Seit 2017 werden illegale Autorennen als Straftat schwerer sanktioniert. Als verbotenes Rennen wird danach nicht nur ein Wettbewerb zwischen zwei oder mehr Fahrern auf öffentlichen Straßen definiert. Auch ein Autofahrer, der allein mit seinem Wagen unterwegs ist, "um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen", kann danach verurteilt werden. Wenn ein anderer Mensch ums Leben kommt, drohen ihm allein wegen des Raser-Paragrafen (Paragraf 315d StGB) bis zu zehn Jahre Haft. (erklärt von BR24-Redaktion)

Raser-Unfälle in Bayern nehmen zu

Die Ermittler in Bayern verzeichnen immer mehr Raser-Unfälle. Seit einigen Jahren werden solche Unfälle von der Justiz mitunter härter geahndet, nachdem sich früher Raser oft nur wegen fahrlässiger Tötung verantworten mussten.

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