Der 88-jährige schuldunfähige Angeklagte beim Prozessauftakt
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Der 88-jährige schuldunfähige Angeklagte beim Prozessauftakt

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Prozess um Mord im Altenheim - Mann muss in Psychiatrie bleiben

Nach der Vergewaltigung und dem gewaltsamen Tod einer dementen Altenheimbewohnerin muss ein 88-jähriger Mann dauerhaft in der Psychiatrie bleiben. Der Alzheimer-Patient verletzte die 85-Jährige laut Gericht so schwer, dass sie an den Folgen starb.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Weil er eine demente Altenheimbewohnerin vergewaltigt und getötet hat, muss ein 88-jähriger Mann dauerhaft in der geschlossenen Psychiatrie bleiben. Der Alzheimer-Patient war in der Seniorenresidenz Schliersee über die 85-Jährige hergefallen und hatte sie dabei so schwer verletzt, dass sie wenige Tage später an den Folgen starb. Der 88-Jährige gilt wegen seiner Erkrankung als schuldunfähig.

"Kraft und boxerisches Vorwissen"

Der 88-Jährige habe "Kraft und boxerisches Vorwissen" gehabt, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Bott. Außerdem habe das Opfer "massive Verletzungen im Halsskelett" davongetragen. Deswegen schlossen die Richter des Landgerichts München II auf einen Tötungsvorsatz.

Staatsanwaltschaft hatte 88-Jährigem Mord und Vergewaltigung vorgeworfen

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Mann Vergewaltigung und Mord vorgeworfen. Diese Vorwürfe sah dann auch das Gericht bestätigt: Der Mann sei "für seinen Geschlechtstrieb über Leichen" gegangen. Es sei darum "ein klassischer Mord zur Befriedigung des Geschlechtstriebes".

Verteidigung plädierte auf Körperverletzung mit Todesfolge

Der Verteidiger des alten Mannes hatte auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert. An dem Urteilsspruch hätte das aber ohnehin nichts geändert. Der 88-Jährige ist wegen seiner schweren Alzheimer-Erkrankung schuldunfähig und muss darum nicht ins Gefängnis, sondern wird "zum Schutz der Allgemeinheit" in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

Pfleger sagte im Prozess: Mord hätte vermieden werden können

Ein Zeuge, ein ehemaliger Pfleger, erhob zum Prozessauftakt schwere Vorwürfe gegen das Heim: "Sie hätte nicht sterben müssen", sagte der Mann, der den Beschuldigten von seinem Job in der Seniorenresidenz Schliersee kannte. Er glaubt, die Frau hätte sich wehren oder weglaufen können, wäre sie im Heim mobilisiert worden.

Fahrstuhl in der Seniorenresidenz soll wochenlang nicht repariert worden sein

Das sei aber nicht möglich gewesen, weil wochenlang ein Fahrstuhl in der Residenz einfach nicht repariert worden sei und die Frau deswegen durchgehend in ihrem Bett liegen musste. Eine andere Pflegerin sagte, die 85-Jährige hätte normalerweise sehr laut sein können.

Ausgiebige Ermittlungen gegen Seniorenresidenz Schliersee

Die Tat hatte sich in der Seniorenresidenz Schliersee ereignet, die in jüngster Zeit wegen angeblich schwerer Mängel in der Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner und staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen in die Schlagzeilen geraten war. Die aktuelle Heimleitung bestreitet die Vorwürfe.

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