Manfred Genditzki und seine Anwältin Regina Rick (l.) beim Wiederaufnahmeverfahren um den sogenannten Badewannen-Mordfall im Gerichtssaal.
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Manfred Genditzki (M) zusammen mit seinen Anwälten Regina Rick (l) und Klaus Wittmann im Gerichtssaal.

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Prozess um Badewannen-Mord: Ehefrau sagt aus

Im Wiederaufnahmeverfahren um den Tod einer 87-Jährigen in einer Badewanne in Rottach-Egern hat die Ehefrau des Angeklagten ausgesagt. Sie und die Tochter des Mannes zeichneten das Bild eines liebevollen Vaters und Ehemanns.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Im Prozess um den sogenannten Badewannenmord haben nun die Ehefrau und die Tochter des angeklagten Hausmeisters Manfred Genditzki ausgesagt. Der heute 62-Jährige will in dem Wiederaufnahmeverfahren beweisen, dass er nichts mit dem Tod einer Seniorin in Rottach-Egern zu tun hat.

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Ehefrau: Genditzki sei "sehr, sehr deutsch"

Die beiden Frauen zeichneten das Bild eines liebevollen Vaters und Ehemanns, der nie gewalttätig und immer sehr korrekt sei. Er ist "sehr, sehr deutsch", sagte seine aus der Ukraine stammende Ehefrau, "ab und zu nenne ich ihn Herr Schmidt". Alles solle ordentlich und akkurat sein.

Ähnlich wurde Genditzki von seiner Tochter aus erster Ehe beschrieben: "Mein Papa kann keiner Fliege was zuleide tun", betonte die 36-Jährige. Sie habe eine "Traum-Kindheit" gehabt. Ihr Vater habe auch nie die Hand erhoben, sei immer sehr geduldig gewesen und wäre "nicht imstande" zu einer Tat, wie sie ihm vorgeworfen werde. "Er hätte uns das auch als Familie nicht angetan", ist die Tochter überzeugt.

Genditzki will Unschuld beweisen

Manfred Genditzki will am Landgericht München beweisen, dass er nichts mit dem Tod einer von ihm betreuten Seniorin in Rottach-Egern zu tun hatte. Der heute 62-Jährige hat stets seine Unschuld beteuert. Trotzdem war er fast 14 Jahre im Gefängnis. Denn die Richter in früheren Verhandlungen waren überzeugt, dass er der Seniorin nach einem Streit auf den Kopf geschlagen und sie in der Badewanne ertränkt hatte.

Das Verhältnis von Genditzki und seiner Familie zu der alten Frau sei gut gewesen, betonte die Ehefrau vor Gericht. Die Seniorin habe dem kleinen Sohn Schokolade und Taschengeld gegeben - einmal sogar 250 Euro für einen Urlaub. Sie selbst habe einen Pelzmantel und Schmuck bekommen. "Kindchen, ich hab was für dich", habe die alte Frau dann zu ihr gesagt.

Ehefrau: Angeklagter sollte Erbe von Seniorin werden

Außerdem sprach die 39-Jährige von Zetteln, welche die verwitwete 87-Jährige geschrieben haben. Darauf habe gestanden, dass Genditzki einmal alles erben solle. "Aber er hat nie Wert darauf gelegt", versichert seine Frau, die bei ihren Aussagen von einer Dolmetscherin unterstützt wurde.

Gutachten: Seniorin später gestorben als gedacht

Das Wiederaufnahmeverfahren hat Genditzkis Münchner Anwältin Regina Rick nach zähem Kampf erreicht. Ganz wesentlich dazu beigetragen haben Gutachten, die belegen sollen, dass die Seniorin später als bis dahin angenommen gestorben ist – zu einer Zeit, für die Genditzki ein Alibi haben soll. Außerdem soll eine Computersimulation belegen, dass die 87-Jährige auch bei einem Unfall in die Badewanne gestürzt und dort ertrunken sein könnte.

Vergangenen August stellte das Landgericht München vor diesem Hintergrund jedenfalls fest, dass kein dringender Tatverdacht mehr bestehe. Manfred Genditzki kam frei. Für den jetzigen Prozess sind noch Termine bis in den Juli angesetzt.

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