Bei einem Fußballspiel hatte sich vor der WWK-Arena in Augsburg ein Schuss aus der Dienstwaffe eines Polizisten gelöst.
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Bei einem Fußballspiel hatte sich vor der WWK-Arena in Augsburg ein Schuss aus der Dienstwaffe eines Polizisten gelöst.

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Pistolen-Schuss bei Fußballspiel: Anklage gegen Polizisten

Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat gegen einen Polizeibeamten Anklage erhoben. Dem Mann wird vorgeworfen, während eines Bundesligaspiels zwischen dem FC Augsburg und Borussia Mönchengladbach einen Schuss aus seiner Dienstwaffe abgegeben zu haben.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Schwaben am .

Es ist der 19. August 2023, der FC Augsburg empfängt in der Bundesliga daheim Borussia Mönchengladbach. Während des Spiels ertönt dann vor dem Stadion ein unerwarteter Knall: Es ist ein Schuss aus der Waffe eines Beamten des Unterstützungskommandos (USK) der Bayerischen Bereitschaftspolizei. Nach langen und intensiven Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Augsburg nun Anklage gegen den betreffenden Beamten erhoben.

Anklage gegen Polizisten wegen gefährlicher Körperverletzung

Dies geht aus einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft hervor. Dem Beamten werden gefährliche Körperverletzung im Amt und Sachbeschädigung zur Last gelegt, nachdem das Projektil die Scheiben eines mit vier Kollegen besetzten Polizeidienstfahrzeugs sowie die eines daneben parkenden unbesetzten Transportbusses der Fanbetreuung von Borussia Mönchengladbach durchschlagen hatte.

Polizeibeamte werden bei Schussabgabe verletzt

Mehrere Polizeibeamte erlitten durch den Schuss ein Knalltrauma, ein weiterer Beamter wurde durch einen Glassplitter leicht im Gesicht verletzt. Der Vorfall ereignete sich im Außenbereich der WWK-Arena, wo sich der beschuldigte Beamte und weitere Kollegen des USK in Rufbereitschaft für Vorfälle befanden. Der betroffene Beamte wurde mittlerweile vom Dienst suspendiert.

Vorfall könnte vor dem Landgericht Augsburg landen

Das Strafrecht sieht laut Pressemitteilung für gefährliche Körperverletzung im Amt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren vor. Das Landgericht Augsburg muss über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden, wobei Termine für die Hauptverhandlung noch zu bestimmen sind. Die Staatsanwaltschaft Augsburg betont, dass der Angeschuldigte bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gilt.

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