Personen auf Tartanbahn im Kampf
Bildrechte: picture alliance kolbert-press kolbert-pressChristian Kolbert

Am 5. April 2023 kam es im Max-Morlock-Stadion zu einer wilden Schlägerei.

Per Mail sharen
Artikel mit Bild-InhaltenBildbeitrag

Nach Stadion-Schlägerei: FCN-Ultra zu Freiheitsstrafe verurteilt

Der Kopf einer Nürnberger Ultra-Gruppierung ist wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden. Er soll bei einer Schlägerei im Stadion der Rädelsführer einer gewaltbereiten Gruppe gewesen sein.

Über dieses Thema berichtet: Frankenschau aktuell am .

Während sich die meisten Clubfans am 5. April 2023 nach dem DFB-Viertelfinale gegen den VfB Stuttgart (0:1) bereits auf den Heimweg gemacht hatten, begann für einige Anhänger des 1. FC Nürnberg sowie der Schwaben die sogenannte dritte Halbzeit. Und das im Innenbereich des Max-Morlock-Stadions. Zahlreiche, zum Teil vermummte, Cluberer hatten ihre Blöcke verlassen und sich auf den Weg zum Gegner-Anhang auf der gegenüberliegenden Seite des Max-Morlock-Stadions gemacht. Schnell kam es zu körperlichen Auseinandersetzungen zwischen den gewaltbereiten Fans.

Bewährung und Stadionverbot für Club-Ultra

42 Tatverdächtige, sowohl auf Nürnberger als auch auf Stuttgarter Seite, ermittelte die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth im Nachhinein. Einer von ihnen, ein führendes Mitglied einer Nürnberger Ultra-Gruppierung, musste sich heute vor dem Amtsgericht Nürnberg verantworten. Dem 28-Jährigen wurden Körperverletzung und Landfriedensbruch vorgeworfen.

Vom Amtsgericht Nürnberg ist er nun zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt worden. Dazu kommt ein dreijähriges Stadionverbot. Der Strafrichter sah es als erwiesen an, dass sich der 28-jährige Club-Ultra der gefährlichen Körperverletzung und des Landfriedensbruchs strafbar gemacht hatte.

Der "Capo" der Ultra-Gruppierung "UN94" soll im Rahmen der Auseinandersetzung mit den Stuttgart-Fans, Club-Anhänger zu Gewalttaten angestiftet zu haben. Zudem soll der Mann selbst gegen mehrere Anhänger des VfB Stuttgart ordentlich ausgeteilt haben, unter anderem mit Faustschlägen und einem Sprungtritt.

Verteidigung spricht von Notwehr und Deeskalation

Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert, der Angeklagte habe lediglich deeskalieren wollen und sei in die Schlägerei hineingezogen worden. Diese Argumentation bezeichnete der Strafrichter, auch angesichts des eindeutigen Videomaterials, als "blanken Hohn". Es habe keinerlei Notwehr-Situation vorgelegen. Menschen wie der Angeklagte hätten seiner Meinung nach nichts in einem Fußballstadion verloren. Deswegen sei das dreijährige Stadionverbot angemessen.

Der 28-Jährige Club-Ultra, der im Stadion sowohl als Vorsänger agierte als auch für die Choreographien der Nürnberger Fanszene mitverantwortlich war, wird nun also voraussichtlich kein Spiel mehr live sehen. Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Der Mann kann binnen einer Woche Rechtsmittel einlegen.

FCN verurteilt Schlägerei im Stadion

Im Nachgang zu der unrühmlichen Prügelaktion hatte der 1. FC Nürnberg im April das Verhalten einiger Stadionbesucher aufs Schärfste verurteilt. Kurz nach den Ausschreitungen teilte der fränkische Fußball-Zweitligist mit: "Verein, Ordnungsdienst und Polizei sind (...) in engster Abstimmung, um die Ereignisse aufzuarbeiten. Da sich die Auseinandersetzung im Max-Morlock-Stadion ereignet hat, können sich Club und Behörden bei der Auswertung der Ereignisse auf Videomaterial stützen."

Zur aktuellen Verhandlung gegen den Nürnberger Ultra-Anführer wollte sich der FCN auf Anfrage nicht äußern. Der Verein selbst hatte der Verteidigung zufolge übrigens kein Stadionverbot gegen den Ultra-Capo verhängt.

Im Video: Nach Schlägerei: FCN-Fan muss ins Gefängnis

Schlägerei im Max-Morlock-Stadion.
Bildrechte: BR
Artikel mit Video-InhaltenVideobeitrag

Nach Schlägerei: FCN-Fan muss ins Gefängnis

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!