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Das Kirchengericht des Bistums Würzburg wird über die Zukunft eines Pfarrers aus dem Landkreis Bad Kissingen entscheiden.

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Nach Kindesmissbrauch durch Pfarrer: Kirchengericht entscheidet

Ein Kirchengericht wird über die Zukunft eines Pfarrers aus dem Landkreis Bad Kissingen entscheiden. Er wurde bereits wegen Kindesmissbrauchs verurteilt. Schlagzeilen machte der Fall, weil Unterschriften für den Pfarrer gesammelt worden sind.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Das Kirchengericht des Bistums Würzburg soll über die Zukunft eines wegen Kindesmissbrauchs verurteilten Priesters in der Diözese entscheiden. "Die römische Kongregation für die Glaubenslehre hat Bischof Dr. Franz Jung bevollmächtigt, am bischöflichen Gericht in Würzburg einen Strafprozess auf dem Gerichtsweg in erster Instanz durchzuführen", teilte das Bistum auf dpa-Nachfrage mit. Der Pfarrer ist seit Februar 2020 suspendiert.

Verurteilung durch Amtsgericht zu Bewährungsstrafe

Das Amtsgericht Bad Kissingen hatte den Mann im August 2020 wegen sexuellen Missbrauchs einer minderjährigen Ministrantin zu einem Jahr und vier Monaten Haft verurteilt. Das Schöffengericht setzte die Strafe zur Bewährung aus, die Bewährungszeit wurde auf drei Jahre festgelegt. Zudem sollte der heute 44-Jährige 1.200 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlen. Das Urteil ist rechtskräftig - nachdem im vergangenen Februar Staatsanwaltschaft und Verteidigung ihre Rechtsmittel im Berufungsprozess vor dem Landgericht Schweinfurt zurückgenommen hatten.

Unterschriftenaktion für verurteilten Priester

Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, nachdem Mitglieder der Pfarrgemeinde Unterschriften für den verurteilten Priester gesammelt hatten. Sie wollten, dass sich der Würzburger Bischof Franz Jung für ihn einsetzt. Doch Jung hatte die Unterstützeraktion scharf verurteilt. Sie sei kontraproduktiv und würde mit Erschrecken erkennen lassen, dass Teile der innerkirchlichen Öffentlichkeit noch immer nicht verstanden hätten, dass sexueller Missbrauch ein Verbrechen ist, das nicht geduldet werden kann.

Ex-Kaplan äußerte sich nicht im Verfahren

Der frühere Kaplan einer unterfränkischen Gemeinde im Landkreis Bad Kissingen hatte sich in beiden Verfahren nicht zu den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft geäußert. Kindesmissbrauch sei es aus seiner Sicht aber nicht gewesen, sagte er lediglich bei seiner polizeilichen Befragung im Frühjahr 2019. Eine sexuelle Beziehung will er mit dem Opfer erst nach dessen 18. Geburtstag gehabt haben - die Frau hatte das vor dem Amtsgericht bestätigt. Nach Paragraf 176 des Strafgesetzbuches werden sexuelle Handlungen an einer Person unter 14 Jahren mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

Amtsentzug als mögliche Strafe

"Der sexuelle Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche stellt auch nach kirchlichem Strafrecht ein besonders schweres Delikt dar", teilte das Bistum mit. Kirchengerichte agieren unabhängig von der staatlichen Gerichtsbarkeit. Grundsätzlich ist das sogenannte Offizialat kirchliches Gericht für alle Bereiche des kirchlichen Rechts.

Strafen für Angeklagte können beispielsweise der Amtsentzug und das Verbot der Ausübung priesterlicher Dienste sein. Die Entlassung aus dem Klerikerstand ist das höchste Strafmaß, das ein Kirchengericht bei Sexualdelikten mit Minderjährigen verhängen kann. Fragen wie Verjährung sind im Kirchenrecht besonders geregelt, in Einzelfällen kann die Glaubenskongregation die Verjährung aufheben.

Verfahrensbeginn am Kirchengericht noch unklar

Die Verfahren sind meist nicht öffentlich, die kirchliche Öffentlichkeit ist durch den Kirchenanwalt vertreten. Beschuldigte und Opfer werden nach Bistumsangaben in der Regel gehört. Akten der weltlichen Strafverfolgungsbehörden beziehungsweise ein staatliches Strafurteil werden als Beweismittel einbezogen. Wann das Verfahren mit drei Richtern im Bistum Würzburg starten wird, ist noch unklar. "Noch muss eine Frage mit Rom geklärt werden, danach kann der Prozess in Bälde beginnen," so der Leiter des Kirchengerichts in Würzburg zu BR24.

Der beschuldigte Pfarrer muss sich durch einen am kirchlichen Gericht zugelassenen Verteidiger vertreten lassen. Gegen das Urteil ist später Berufung möglich. Das Ergebnis des Strafprozesses gegen den 44-Jährigen will die Diözese der Öffentlichkeit bekanntgegeben.

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