Brückenpfeiler der Schraudenbachtal-Brücke nach Einsturz eines Tragegerüsts
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Brückenpfeiler der Schraudenbachtal-Brücke nach Einsturz eines Tragegerüsts

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Nach A7 Brückenbau-Unglück: Angeklagte gehen in Revision

​Die zu Bewährungsstrafen verurteilten Ingenieure im Schraudenbach-Prozess gehen nach dem Urteil des Schweinfurter Landgerichts in Revision. Das Urteil vom 3. Mai ist somit nicht rechtskräftig. Nun muss der Bundesgerichtshof entscheiden.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Mainfranken am .

Im Verfahren um den tödlichen Einsturz einer Autobahnbrücke auf der A7 bei Schraudenbach haben die beiden Ingenieure Revision eingelegt. Das Urteil vom vergangenen Dienstag ist somit nicht rechtskräftig. Das teilt das Landgericht Schweinfurt auf BR24-Anfrage mit.

Zuvor waren die beiden 49 und 59 Jahre alten Männer verurteilt worden – wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu Bewährungsstrafen von neun Monaten bzw. einem Jahr und sechs Monaten.

Urteil wird vom Bundesgerichtshof überprüft

Das Urteil wird nun vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe auf mögliche Rechtsfehler überprüft. Wenn der Bundesgerichtshof das Verfahren bei einem festgestellten Rechtsfehler an das Landgericht Schweinfurt zurückverweisen würde, müsste eine andere Strafkammer das Verfahren neu verhandeln. Der Bundesgerichtshof könnte aber auch zu dem Schluss kommen, dass bei dem Verfahren keine Rechtsfehler vorliegen. Dann würde das Urteil rechtskräftig werden.

Vierzehn Verletzte, ein Toter

Bei dem A7 Brückenbau-Unglück vor rund sieben Jahren starb ein 38-jähriger kroatischer Arbeiter nach einem Sturz aus rund 22 Metern Höhe. 14 Bauarbeiter wurden beim Einsturz des Traggerüsts zum Teil schwerstverletzt. Sieben von ihnen schilderten während dem Prozess als Zeugen, dass sie seitdem nicht mehr arbeiten können und nur von einer Rente von rund 300 Euro leben.

  • Zum Artikel: "Prozess um Brückenbauunglück: Bauarbeiter vom Unglück gezeichnet"

Prüfpflicht des Ingenieurs

Das Gericht war bei seinem Urteil letzten Dienstag der Ansicht, dass der öffentlich bestellte 59-jährige Prüfingenieur seine Pflicht zum Prüfen nicht wahrgenommen hatte. Er hätte die Ergebnisse der Statik für das Traggerüst des 49-Jährigen prüfen müssen. Der hat aber die gravierenden Fehler des Statikers nicht bemerkt.

Der dritte 65-jährige Angeklagte wurde freigesprochen, weil das Gericht keine Verantwortung von ihm sah, ebenfalls die Unterlagen prüfen zu müssen. Das Verfahren gegen den mitangeklagten Statiker war bereits im Vorfeld abgetrennt worden. Sein Verfahren wird zu einem anderen Zeitpunkt komplett neu beginnen.

Verteidiger plädierten für Freispruch

Die Verteidiger aller Angeklagten hatten Freispruch gefordert. Die Staatsanwaltschaft hatte zuvor für den 49-Jährigen wegen Fahrlässiger Tötung und Fahrlässiger Körperverletzung eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und vier Monaten und für die beiden anderen 59 und 65 Jahre alten Angeklagten ebenfalls wegen Fahrlässiger Tötung und Fahrlässiger Körperverletzung jeweils eine zweijährige Freiheitsstrafe gefordert.

Die Strafen sollten nach Auffassung der Staatsanwaltschaft jeweils zur Bewährung ausgesetzt werden. Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt hat laut dem Gerichtssprecher bislang keine Revision eingelegt.

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