Das Bräurosl-Zelt das Wiesnwirts Peter Reichert, der auch die Gastwirtschaft "Zum Donisl" am Münchner Marienplatz betreibt, gehört der Brauerei Hacker-Pschorr.
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Das Bräurosl-Zelt des Wirts Reichert, der auch die Gastwirtschaft "Zum Donisl" betreibt, gehört der Brauerei Hacker-Pschorr.

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Münchner Stadtrat: Keine Handhabe gegen "Bräurosl"-Wiesnwirt

Wegen des Vorwurfs von Hygienemängeln wurde gegen den Wiesnwirt Reichert ein Strafbefehl erlassen. Das KVR kann wegen der Unschuldsvermutung nicht weiter gegen ihn vorgehen. Ob Hacker-Pschorr Reichert nach wie vor als Wiesnwirt haben will, ist offen.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Der Münchner Stadtrat hat trotz eines Strafbefehls wohl keine Möglichkeit, Peter Reichert als Wiesnwirt zu verhindern. Zwar wird der Münchner Stadtrat in nicht öffentlicher Sitzung am 9. Mai laut Wiesn-Stadträtin Anja Berger (Grüne) nach einem Punktesystem entscheiden, welche Wirte ein Festzelt auf dem Oktoberfest 2023 betreiben dürfen. Allerdings kann der Stadtrat laut Berger nur über Wiesnwirte entscheiden, deren Zelte keiner Brauerei gehören. Münchner Brauereien, die auf der Wiesn Zelte betreiben, dürfen ihre Wirte fürs Münchner Oktoberfest selber bestimmen und damit am Münchner Stadtrat vorbei.

Hygienemängel auf der Wiesn? Strafbefehl gegen "Bräurosl"-Wirt

Am Donnerstag hatte das Amtsgericht München wegen des Vorwurfs von Hygienemängeln Strafbefehl gegen den Oktoberfestwirt Reichert erlassen. Wie die Staatsanwaltschaft München I, die den Strafbefehl beantragt hatte, mitteilte, soll er in zwei Fällen vorsätzlich Lebensmittel in den Verkehr gebracht haben, die für den Verzehr durch Menschen ungeeignet sind. Die Vorwürfe beziehen sich auf sein Münchner Lokal und das Wiesn-Zelt "Bräurosl", in dem Peter Reichert im vergangenen Jahr erstmals Wirt war.

Bräurosl-Zelt gehört Hacker-Pschorr-Brauerei

Das Bräurosl-Zelt des Wiesnwirts Peter Reichert, der auch die Gastwirtschaft "Zum Donisl" am Münchner Marienplatz betreibt, gehört der Brauerei Hacker-Pschorr. Neben der Brauerei könnte theoretisch auch das Münchner Kreisverwaltungsreferat Reichert als Oktoberfestwirt verhindern. Dazu könnte das KVR Reichert, der sich zuletzt auch schweren Prügelvorwürfen stellen musste, als ungeeignet zum Führen eines Festzeltes ansehen und ihm die Gewerbezulassung entziehen, was jedoch auch das Ende für ihn als Wirt der Gaststätte "Zum Donisl" bedeuten würde.

KVR kann wegen Unschuldsvermutung nicht gegen Wirt vorgehen

Auf BR-Anfrage äußert sich das Münchner KVR jedoch sehr zurückhaltend. Dort sei der Strafbefehl noch gar nicht eingegangen. Grundsätzlich könne das KVR die Zuverlässigkeit des Wirts prüfen. Diese sei eine von mehreren Voraussetzungen dafür, dass am Ende eine Zulassung zur Wiesn ausgesprochen oder verneint werden kann, so ein KVR-Sprecher.

Sollte Peter Reichert tatsächlich vor das Amtsgericht gehen, so ein Sprecher, könne das KVR erst mal aufgrund der Unschuldsvermutung nichts unternehmen, da der Strafbefehl noch keine rechtskräftige Verurteilung darstellt und angefochten werden kann. Erst wenn der Wirt verurteilt werden würde, könne die Zuverlässigkeit geprüft werden. Ob sich ein Urteil negativ auswirken würde, könne aber noch nicht gesagt werden, so der Sprecher, da es immer auf den Einzelfall ankomme. Der Verlust der Zuverlässigkeit kommt laut KVR für einen Gastronomen einem Berufsverbot gleich.  

Hacker-Pschorr: Unschuldsvermutung für Reichert

Ob Hacker-Pschorr Peter Reichert nach wie vor als Wiesnwirt behalten will, ist offen. In einer in den Medien verbreiteten Pressemeldung heißt es vonseiten der Brauerei, dass nach wie vor die Unschuldsvermutung für Reichert gelte. Man habe gegenüber Reichert jedoch kommuniziert, so Hacker-Pschorr, dass man erwarte, dass der Wirt alle Auflagen und Vorgaben erfülle. Außerdem gebe man derzeit keinen Kommentar bezüglich einer Entscheidung für eine Zulassung zum Oktoberfest ab. Das sei eine Sache zwischen Peter Reichert und den Behörden, heißt es vonseiten der Brauerei.

"Bräurosl"-Wirt will gegen Strafbefehl Einspruch einzulegen

Wirt Peter Reichert, der persönlich am Freitag nicht zu erreichen war, hat in einer Pressemeldung angekündigt, gegen den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft München Einspruch einzulegen. Damit wird das zuständige Amtsgericht entscheiden müssen. Bis dahin gilt - und darauf weist auch die Münchner Staatsanwaltschaft hin - die Unschuldsvermutung. Reichert nannte die Vorwürfe in einer Stellungnahme am Donnerstag "nicht nachvollziehbar". "Mit aller Deutlichkeit: Zu keinem Zeitpunkt wurden verdorbene, schlechte oder minderwertige Essen, Speisen und Getränke verarbeitet oder unseren Gästen serviert, weder im Bräurosl noch im Donisl", sagte Reichert.

Laut Staatsanwaltschaft haben Lebensmittelkontrolleure der Stadt München sowohl bei einer Kontrolle im Februar 2022 in der Gastwirtschaft als auch bei einer Kontrolle im September 2022 im Festzelt auf dem Münchner Oktoberfest Hygienemängel festgestellt. Reichert wird vorgeworfen, in zwei Fällen vorsätzlich Lebensmittel verkauft zu haben, die für einen Verzehr durch Menschen ungeeignet sind.

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