Autos stehen in einer Autohalle und werden zum Verkauf angeboten.
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Mitglied der Geschäftsleitung von Motor-Nützel muss eine Geldstrafe zahlen, weil ein Betriebsrat in der Ausführung seiner Arbeit gehindert wurde.

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Motor-Nützel: Geldstrafe wegen Behinderung eines Betriebsrates

Im monatelangen Streit zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat wurde nun klar: Ein Mitglied der Geschäftsleitung von Motor-Nützel muss eine Geldstrafe zahlen, weil ein Betriebsrat in der Ausführung seiner Arbeit gehindert wurde.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus der Oberpfalz am .

Im seit Monaten andauernden Streit zwischen der Geschäftsleitung der Motor-Nützel Vertriebs-GmbH und dem Betriebsrat gibt es ein neues Kapitel: Ein Mitglied der Geschäftsleitung von Motor-Nützel muss nun eine Geldstrafe zahlen, weil ein Betriebsrat in der Ausführung seiner Arbeit gehindert wurde.

Motor Nützel nimmt Einspruch gegen Strafbefehl zurück

Die Staatsanwaltschaft Weiden hatte den Strafbefehl erlassen, in dieser Woche sollte es laut dem Pressesprecher des Amtsgerichts Tirschenreuth, Markus Fillinger, zu einer mündlichen Verhandlung kommen. Nun aber hat Motor Nützel den Einspruch gegen den Strafbefehl zurückgenommen, somit sei der Schuldspruch laut Amtsgericht rechtskräftig. Die IG Metall hatte 2022 Strafanzeige erstattet wegen Behinderung der Arbeit der Betriebsräte an den Oberpfälzer Standorten, so Matthias Scherr von der IG Metall Amberg zum BR.

Bei Betriebsrat: über Nacht alle Autos aus Niederlassung entfernt

Unter anderem wurden dem Betriebsratsvorsitzenden, der als Verkaufsberater in Waldsassen arbeitet, alle Neu- und Gebrauchtwagen aus der Niederlassung entfernt (wir berichteten). Dem Berater wurde nach Aussagen der IG Metall Amberg somit die Arbeitsgrundlage entzogen. Wie hoch die Geldstrafe ausfällt und um welchen Vorfall es sich dabei konkret handle, dazu gibt es von Seiten des Gerichts keine Auskünfte, weil keine öffentliche Verhandlung stattfand.

Gericht entschied: Betriebsratswahl 2022 nicht gesetzeskonform

Der Streit bei Motor-Nützel um die Betriebsratswahl der Oberpfälzer Niederlassungen geht schon länger. Im November 2022 entschied das Arbeitsgericht Weiden, dass die Wahl vom Januar 2022 nicht gesetzeskonform sei und es einen Formfehler gegeben habe. Streitpunkt war, dass die fünf Standorte in der Oberpfalz nicht als eigenständiger Betrieb angesehen werden können und es somit keinen gemeinsamen Betriebsrat für diese fünf Standorte gebe könne.

Geschäftsführer zieht Einspruch zurück

Auch eine Beschwerde der IG Metall beim Landesarbeitsgericht Nürnberg blieb ohne Erfolg. Von Seiten der Motor-Nützel-Geschäftsführung erreichte uns eine schriftliche Stellungnahme:

"Bei Motor-Nützel wünscht man sich eine sachlich-konstruktive Zusammenarbeit mit Betriebsrat und Gewerkschaften. Insbesondere soll nunmehr endgültig ein Schlusspunkt hinter die Auseinandersetzung um die Betriebsratswahl in der Oberpfalz gesetzt werden. Deshalb – und auch aus Gründen der Prozessökonomie – hat ein für die Betriebe der Oberpfalz zuständiger Geschäftsführer der Motor-Nützel Vertriebs-GmbH seinen Einspruch beschränkt und das Verfahren freiwillig beendet." Geschäftsführung von Motor-Nützel

2018: Motor-Nützel übernimmt fünf Autohäuser in der Oberpfalz

Die fünf Standorte der in der Oberpfalz gehörten einst zum VW-Händler Enslein und Schönberger und sind 2018 von der Motor-Nützel übernommen worden. Die GmbH ist Vertragshändler und -werkstatt für VW und Audi - mit insgesamt rund 1.000 Beschäftigten in 13 Autohäusern in Oberfranken und in der Oberpfalz.

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