Der mutmaßliche Mörder einer Blumenverkäuferin aus Lichtenfels muss sich ab Januar 2024 vor dem Landgericht Coburg verantworten. Wie ein Sprecher des Gerichts gegenüber BR24 am Freitag mitteilte, hat die Jugendkammer die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen und wird ab 16. Januar 2024 gegen den heute 18-Jährigen verhandeln.
- Zum Artikel: Mord an Blumenverkäuferin: Anklage gegen Jugendlichen erhoben
Mord an Blumenverkäuferin: 18-Jähriger vor Gericht
Da der Angeklagte zur Tatzeit, im März dieses Jahres, minderjährig war, werde die Hauptverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden. Angesetzt seien derzeit sieben Verhandlungstage. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, die 50-jährige Blumenverkäuferin im März dieses Jahres kurz vor Ladenschluss in dem kleinen Geschäft in der Lichtenfelser Innenstadt getötet zu haben.
Nach Informationen von BR24 gehen die Ermittler davon aus, dass der damals 17-Jährige Geld zum Begleichen der Gebühr eines Angelkurses benötigte. Wie der Bayerische Rundfunk erfuhr, soll der Angeklagte den Blumenladen kurz vor Ladenschluss betreten und die Verkäuferin mit mehreren Messerstichen getötet haben. Anschließend soll er Bargeld aus der Kasse geklaut und damit wenig später den Angelkurs bezahlt haben.
Staatsanwaltschaft geht von Mord aus
Die Staatsanwaltschaft sieht nach BR24-Informationen das Mordmerkmal der Habgier erfüllt und hat nach Abschluss der umfangreichen Ermittlungen Anklage wegen Mordes erhoben. Die Verkäuferin des Blumenladens wurde noch am Abend tot von Passanten im Laden liegend gefunden.
Nach BR-Informationen waren die Ermittler dem zur Tatzeit 17-Jährigen unter anderem durch Videoaufzeichnungen eines gegenüberliegenden Kaufhauses auf die Spur gekommen. Das Fahrrad des Jugendlichen führte schließlich zum Täter. Sollte der Angeklagte wegen Mordes verurteilt werden, droht ihm eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren.
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