Der ehemalige Miesbacher Landrat Jakob Kreidl (r.) und sein Anwalt
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Miesbacher Sparkassen-Affäre: Wieder vor Münchner Gericht

Miesbacher Sparkassen-Affäre: Wieder vor Münchner Gericht

Am Landgericht München II hat die nächste Runde im Prozess um die Miesbacher Sparkassen-Affäre begonnen. Es geht erneut um Luxus-Reisen und teure Geschenke – auf der Anklageband wieder der ehemalige Landrat Kreidl und Ex-Sparkassenchef Georg Bromme.

Über dieses Thema berichtet: Regionalnachrichten aus Oberbayern am .

Der Prozess um die Miesbacher-Sparkassen-Affäre gegen den ehemaligen Landrat Jakob Kreidl und Sparkassen-Chef Georg Bromme musste jetzt wenige Jahre nach dem Urteil 2019 erneut aufgenommen werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte im vergangenen Jahr zwar weitgehend die Urteile des Landgerichts München II. Wegen einzelner Punkte verwies der BGH den Fall aber wieder zurück nach München.

Wiederholung beim Prozess um Miesbacher-Sparkassen-Affäre

Es sah ein bisschen so aus als wäre die Zeit stehengeblieben im kaum besetzten Gerichtssaal im ersten Stock des Strafjustizzentrums München. Wieder saßen der ehemalige Miesbacher Landrat Jakob Kreidl und Ex-Kreissparkassenvorstand Georg Bromme neben ihren Anwälten auf der Anklagebank. Dabei wurden beide erst vor drei Jahren wegen Untreue zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt, Kreidl zu 11 Monaten, Bromme zu eineinhalb Jahren. Kurz danach hatten sowohl Bromme als auch die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, weil der ehemalige Sparkassenchef gerne eine mildere Strafe gehabt hätte – während die Staatsanwaltschaft Bromme hinter Gitter bringen wollte. Der Bundesgerichtshof beschloss im vergangenen Jahr schließlich noch einmal in München verhandeln zu lassen.

Juristische Bewertung von Geschenken noch offen

Die großen Fragen der Affäre sind weitgehend geklärt, es geht jetzt nur noch um einzelne Punkte des Urteils von 2019, vor allem um großzügige Sach-Geschenke, die Bromme mit Geld der Kreissparkasse finanziert hat. Bevor allerdings die Kernfragen geklärt werden können, mussten die Richter am ersten Prozesstag erst einmal eine Marathonlesung veranstalten. Zunächst wurde die Entscheidung des BGH vorgetragen, dann das Urteil und dessen gesamte Begründung des Landgerichts München II aus dem Jahr 2019. Das nahm Stunden in Anspruch angesichts der vielen Fälle, die im ersten Prozess untersucht wurden.

Geschenke dienten oft nicht den Interessen der Sparkasse

Bei Geschenken für Kreidls Büro sowie Weihnachtsgeschenken an Kollegen aus dem Verwaltungsrat und den Vorstand hob der BGH Freisprüche des Landgerichts aus dem Urteil von 2019 auf. Diese Präsente seien intern vergeben worden, nicht nach außen. Derartige Geschenke seien aber nur in bescheidenem Rahmen zulässig, trug das Landgericht vor. Der BGH hatte argumentiert, das Landgericht habe nicht bedacht, dass es um Zuwendungen innerhalb der Leitungsorgane der Kreissparkasse ging, die damit anders als Spenden zur Förderung des Ansehens der Kreissparkasse nicht deren Interessen dienten.

Nun könnte es dem Vernehmen nach etwa um Geschenke wie Hirschhornmesser, Brotzeitbrettchen, eine silberne Foto-Dose und teure Schreibutensilien wie einen Montblanc-Füllhalter gehen. Auch mit Spenden anlässlich eines Naturschutzprojekts für Steinadler muss sich das Gericht erneut befassen – Diese Geschenke und Spenden ließen nach Ansicht des BGH keinen unternehmerischen Zweck erkennen.

Luxusreisen finanziert durch Kreissparkasse

Viele der damaligen Untreue-Tatbestände werden nicht Gegenstand des weiteren Verfahrens sein, kein Zweifel in dieser Hinsicht besteht zum Beispiel an einer Luxusreise mit Sparkassen-Verwaltungsräten nach Wien im Jahr 2011, inklusive Ehepartnern, die 35.000 Euro gekostet hat oder einer Reise ins Stubaital für 28.000 Euro – bezahlt von der Kreissparkasse und organisiert vom damaligen Vorstandschef Georg Bromme. Für den neuen Prozess sind insgesamt fünf Verhandlungstage geplant.

Richter in Karlsruhe mussten bei Revisionsverhandlung lachen

Bei der Revisionsverhandlung Mitte 2021 hatte der Fall den Richtern des BGH in Karlsruhe bei der mündlichen Verhandlung bereits den ein oder anderen Lacher entlockt. Sie scherzten beispielsweise, wie teuer der Wein bei einem Entenessen mit Restaurantkosten von mehreren tausend Euro wohl sein müsse.

Jakob Kreidls Anwälte erklärten vor dem Bundesgerichtshof: Das Verhalten von Kreidl und Bromme damals sei ein "bayerisch-barockes, übliches, gewohnheitsmäßiges Handeln" gewesen. Der Fall spiele zu einer Zeitenwende, als Compliance erst Einzug bei Unternehmen hielt. Das habe in Oberbayern etwas länger gedauert. Das heißt, damals kümmerte sich der Vorstand der Miesbacher Sparkasse nicht allzu genau um die Einhaltung von Regeln. Man komme sich vor wie in einem Helmut-Dietl-Film, so einer der Anwälte.

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