Nach dem umstrittenen Weilheimer Urteil zur Maskenpflicht in der Schule hat die Staatsanwaltschaft Vorermittlungen wegen Rechtsbeugung gegen die zuständige Richterin abgeschlossen - und eingestellt.
Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft München II erklärte: "Soweit Strafanzeigen gegen die Richterin am Amtsgericht erstattet wurden, wurde diesen keine Folge gegeben." Die Staatsanwaltschaft hatte mehrere Anzeigen gegen die Familienrichterin geprüft.
Schule darf Kind Tragen der Maske nicht mehr vorschreiben
Ende April dieses Jahres hatte die Richterin ein Kind von der Corona-Maskenpflicht in seiner Schule befreit. Geklagt hatten die Eltern. Der richterliche Beschluss sah vor, dass in diesem Einzelfall die Schulleitung angewiesen wird, das Kind von der Maskenpflicht zu befreien und es gegen Mobbing durch andere Schüler zu schützen.
Maskenpflicht-Befreiung nur Einzelfallentscheidung
Grundsätzlich wurde durch diese Gerichtsentscheidung aber nicht die entsprechende Verordnung gekippt. Das bayerische Kultusministerium wies darauf hin, dass es sich um eine familiengerichtliche Einzelentscheidung handelt. Der Beschluss habe keine Auswirkungen auf bestehende Infektionsschutzmaßnahmen an den Schulen im Freistaat.
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